

Das Leben ohne soziale Medien ist für viele Menschen überhaupt nicht mehr denkbar, und manche geben dabei vielleicht mehr von sich und ihrem Leben preis, als sie sollten. Wenn dann auch noch der Anbieter der Social-Media-Plattform nicht genügend Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, um die persönlichen Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen, könnten die Konsequenzen gravierend sein.
Genau diesen Verhältnissen wurden Millionen deutscher Nutzer der amerikanischen Plattform Facebook ausgesetzt, als diese im Jahre 2021 gehackt wurden und die Daten auf die dunkle Seite des Internets gerieten. Jetzt wird Meta, die Muttergesellschaft hinter Facebook, von der Verbraucherzentrale verklagt. Geschädigte sollten ihren Anspruch auf Schadensersatz bis bis März beim Bundesamt der Justiz registrieren.
Entschädigung von bis zu 750 Euro
Die wenigsten sind sich im Klaren darüber, dass auch ihre Angaben von Facebook geleakt wurden. Dennoch führten die Angaben, die die Kriminellen anhand der Facebook-Daten in die Finger bekamen, zu einem starken Anstieg an Betrügereien, unter anderem des „Enkel-Tricks“, und eine zu einer hohen Anzahl von Phishing-E-Mails und telefonischen Belästigungen. Der Schadensersatzanspruch basiert auf der Menge der Daten des einzelnen Geschädigten, die Facebook geleakt hat. So kann zum Beispiel schon die unbefugte Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse bereits eine Entschädigung von 100 Euro nach sich ziehen. Die Summe erhöht sich um weitere 100 Euro, wenn auch Ihr Geburtsdatum Geburtsdatum geleakt wurde. Der Höchstbetrag, den ein Facebook- oder Instagram-Nutzer für das Datenleck beantragen kann, beläuft sich zurzeit auf 750 Euro.
Betroffene nicht über das Datenleck informiert
Voraussetzung für eine Teilnahme an der Sammelklage ist, dass die Nutzer bereits im Jahre 2018 oder 2019 einen Facebook-Account hatten. Meta hat die Betroffenen nicht über den Leak informiert und Nutzer müssen selbst herausfinden, ob sie einen Anspruch haben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, den Klage-Check hier durchzuführen, bevor man seinen Entschädigungsanspruch im Klageregister des Bundesamts für Justiz registriert. Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos, eine Rechtsschutzversicherung wird auch nicht benötigt. Minderjährige können ihren Anspruch mit Erlaubnis der Eltern im Klageregister eintragen lassen.