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Luisa Neubauer verlangt vom Kanzleramt: “AFD jetzt verbieten”

Angesichts der Tatsache, dass die Partei „Alternative für Deutschland“ in den vergangenen Monaten immer mehr an Erfolg gewonnen hat, machen sich manche Deutsche Sorgen um die Zukunft des Landes. Denn es ist unumstritten belegt: Es gibt den einen oder anderen komplett rechtsdenkenden Menschen unter den AfD’lern.

Da wundert es jedenfalls nicht, dass manch ein andersdenkender Mensch gerne hätte, dass die Partei künftig verboten wird. Denn immerhin möchte Deutschland nicht noch einmal seine fruchtbare Vergangenheit wiederholen.
Ein Parteiverbot ist aber nur unter ganz bestimmen Voraussetzungen umsetzbar und ein langwieriges Unterfangen. Grundsätzlich ist die Gründung einer politischen Partei durch die im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit gewährleistet. Ein Parteiverbot ist daher ein schwerwiegender Eingriff in diese Freiheit und kann nur umgesetzt werden, wenn einer oder beide der folgenden Hauptgründe zutreffen:

1. Verfassungswidrigkeit: Eine Partei kann verboten werden, wenn ihre Ziele oder Aktivitäten den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist ein zentraler Bestandteil des Grundgesetzes und umfasst Prinzipien wie die Menschenwürde, die Gewaltenteilung, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte.
2. Aktive Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Eine Partei kann auch verboten werden, wenn sie aktiv daran arbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen, beispielsweise durch extremistische, antidemokratische oder verfassungsfeindliche Aktivitäten.

In letzter Instanz entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Umsetzung eines Parteiverbotes. Die AfD wird das wissen und dem Gericht keinerlei Anlass dazu geben, in dieser Form zu entscheiden. Denn wenn Alice Weidel und Co. eines wollen, dann ist das die Macht im Land und nicht ihre Abwahl.

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Alexander Grünstedt