Der Europäische Gerichtshof sagt: Auch wer urheberrechtlich geschützte Filme und Serien auf dubiosen Seiten anschaut, verstößt gegen Recht. Das könnte Abmahnanwälten nutzen.
Es ist eine überraschende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH): Wer Streams von Filmen, Serien oder Bundesliga-Liveübertragungen ansieht, die ohne Zustimmung der Urheber im Netz angeboten werden, kann gegen das Gesetz verstoßen. Für Fans von Seiten wie kinox.to oder movie4k.to bedeutet das: Die Chance, abgemahnt zu werden, ist gestiegen.
Streaming urheberrechtlich geschützter Inhalte ist zu unterscheiden vom Filesharing, bei dem Nutzer Dateien herunterladen (und gleichzeitig für andere hochladen). Nutzer von Streaming-Seiten weiterlesen…
We use Cookies.