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2019 – Wichtige Änderungen für Alle: Onlinebanking, Kindergeld, Energieausweis

Im neuen Jahr kommen neue Regeln, manche erfreulich, andere können teuer werden. Hausbesitzer beispielweise müssen aufpassen: Alte Energieausweise laufen ab.

Nur noch drei Tage, dann ist das Jahr vorbei. Doch aufgepasst, der Jahreswechsel bringt noch mehr Änderungen mit sich, als eine neue Jahreszahl. Diese Änderungen werden alle betreffen:

Neue Geldscheine
Zum 28. Mai 2019 werden neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf gebracht. Die neuen Scheine werden kleiner sein als die Alten und damit geldbeutelfreundlicher. Außerdem sind sie mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, um Fälschungen zu erschweren.

Neue Gesetze bezüglich Online Banking
Die Papier-iTan-Listen sind gemäß der zweiten Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie nicht mehr sicher genug, um nachzuweisen, dass tatsächlich der Kunde den Bankvorgang regelt. Darum wird die iTAN abgeschafft und darf nach dem 14. September 2019 nicht mehr eingesetzt werden.

Preisobergrenzen beim Telefonieren innerhalb der EU
Telefonieren ins EU-Ausland wird ab dem 15. Mai 2019 preislich limitiert. Dann dürfen Telefongespräch in andere EU-Staaten nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten. Eine SMS in EU-Ausland wird auf 6 Cent limitiert.

Weitere Änderungen betreffen Immobilieneigentümer, Eltern, Lohnarbeiter und Rentner oder die, die es bald werden und gesetzlich Krankenversicherte. Für die einen wird es teuer, die Anderen profitieren.

Energieausweise laufen ab
Energieausweise mit dem Ausstellungsjahr 2008 laufen pünktlich zum 1. Januar aus. Sie fallen dann unter die 10-Jahres-Regel und laufen automatisch zum Jahreswechsel ab. Spätestens wenn die Immobilie den Mieter oder Besitzer wechselt, muss ein gültiger Energieausweis bereitliegen. Sonst drohen Bußgelder.

Kindergeld
Das Kindergeld wird zum 1. Juli 2019 um 10 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind erhält der gemeldete Erziehungsberechtigte jeweils 204 Euro, für das Dritte 210. Auch der Kinderfreibetrag steigt von 4.788 auf 4.980 Euro pro Kind.

Rentenerhöhung
Etwas weniger üppig fällt die Rentenerhöhung aus. Sie steigt zum 1. Juli 2019 im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent. Die Rentenerhöhung betrifft alle Altersrenten, einschließlich der Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Außerdem steigen die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie die gesetzlichen Unfallrenten.

Mindestlohn
Auch der gesetzliche Mindestlohn wird erhöht und das gleich zweimal: Zum 1. Januar steigt der Mindeststundensatz auf 9,19 Euro. 2020 wird der Mindestlohn dann nochmals auf 9,35 Euro angehoben.

G1-Gesundheitskarte läuft ab
Ab dem 1. Januar gelten nur noch Gesundheitskarten mit dem Aufdruck „G2“ bzw. „G2.1“. Die Karten wurden geändert, um neuen Sicherheitsstandards zu genügen. Wer noch eine G1-Karte hat, sollte sich direkt an seine Krankenkasse wenden und die Karte umtauschen.

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Author
Sara Breitner