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Ab 2019: Viele monetäre Vorteile für Verbraucher – Steuer, Rente, Kindergeld…

Das Jahr 2019 bringt für viele Deutsche mehr Geld in die Taschen. Für Eltern, Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner will die Bundesrepublik mehr finanzielle Erleichterung schaffen.

Eltern werden diese Beschlüsse mit Freuden hören. Denn neben Erhöhung der Mütterrente, solle auch der Grundfreibetrag, die Kinderfreibeträge und das Kindergeld um 10 Euro pro Monat erhöht werden.

Versicherungen aller Art
Die Arbeitslosenversicherung soll auf 2,5 Prozent gesenkt werden und würde somit mehr Netto vom Brutto bedeuten. Ab Januar 2019 werden sich wieder Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung teilen. Einziger Wermutstropfen: der Beitrag für die Pflegeversicherung wird um ein halbes Prozent erhöht.

Der Mindestbeitrag der Krankenversicherung soll gesenkt werden. Krankenkassen setzen bei gering verdienenden Selbstständigen ein fiktives monatliches Gehalt fest. Völlig unabhängig vom eigentlichen Einkommen, liegt dieses bei 2284 Euro pro Monat. Ab 2019 soll dies um die Hälfte verringert werden, 1038,33 Euro. Statt der bisherigen 340 Euro pro Monat, beliefe sich der Monatsbeitrag dann auf 171 Euro.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei Versicherungsverträgen Klartext gesprochen werden soll. So sollen in Hausrat-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, die wichtigsten Informationen mit einem roten „X“ oder einem Häkchen markiert sein.

In der Pflegeversicherung, soll eine bessere Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen erfolgen. Taxifahrten zum Arzt werden öfter automatisch von der Kasse erlaubt, mehr Rezepte sind verfügbar und bei Kuraufenthalten von pflegenden Angehörigen darf der Pflegebedürftige mitbetreut werden.

Umweltschutz ganz groß
Das neue Verpackungsgesetz sieht Pfand für mehr Getränke vor. Wenn der Arbeitgeber eine kostenlose oder günstige Fahrkarte für Bus und Bahn spendiert, muss das eingesparte Geld nicht mehr versteuert werden. Arbeitnehmer die ein neues Elektro- oder Hybridfirmenauto auch privat nutzen, müssen nur noch die Hälfte des geldwerten Vorteils versteuern.
Dazu zählt der Fiskus auch die private Nutzung von Dienstfahrrad oder E-Bike.

Renten steigen
Dabei ist es egal ob es sich um die Altersrenten, gesetzliche Unfallrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten oder Rente der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse handelt. Laut einem Entwurf des Rentenversicherungsberichts steigt die Rente im Westen um 3,18 Prozent, im Osten sogar um 3,91 Prozent. Dabei wird an einer Angleichung der Ost-Rente an die West-Rente weiterhin gearbeitet.

Mehr Lohn für Minijober: Für die Minijober soll der neue Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde gelten. Dabei gilt zu beachten, dass die Verdienstgrenze immer noch bei 450 Euro steht. Demnach sind weniger Stunden in den 450 Euro drinnen.

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Alexander Grünstedt