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Arbeitsminister plant umfangreiche Rentenreform

Selbständige kommen ab 2024 nicht mehr drum herum und müssen dann ebenfalls in die Rentenkassen einzahlen. Daneben müssen dann auch nebenberufliche Tätigkeiten angemeldet werden. Von der gesetzlichen Versicherungspflicht kann man sich trotzdem befreien lassen, wenn eine Bedingung erfüllt ist.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD will einem Bericht zufolgen die geplante Rente für Selbständige ab dem Jahr 2024 einführen. Vorgesehen ist dabei, dass die davon Betroffenen dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Alternativ besteht dann die Möglichkeit, in einen Vertrag einzuzahlen, der das gleiche Leistungsspektrum abdeckt. Dies berichtete das Nachrichtenportal „The Pioneer“.

Diese geplante Vorsorgepflicht solle dann alle künftigen Selbständigen und alle Freiberufler, welche zum Zeitpunkt der Einführung unter 35 Jahre alt sind und nach bisherigem Recht nicht versicherungspflichtig sind, erfassen. Alle auch nur nebenberuflich selbständig Tätigen sollen dann nach den Plänen von Heil in die Versicherungspflicht mit einbezogen werden. Lediglich Tätigkeiten, die im Rahmen einer geringfügigen Selbständigkeit ausgeführt werden, sollen beitragsfrei bleiben.

Den Angaben zufolge sollen drei verschiedene Optionen zur Berechnung von Beiträgen im Gespräch sein. Zum einen soll es einen pauschalen Regelbeitrag in Höhe von 592,41 Euro geben. Alternativ ist die Rede von einkommensabhängigen Beiträgen. Einmal auf der Grundlage des letzten Steuerbescheids oder aber als vorläufig festgesetzter Betrag, der dann später abgerechnet wird. Gleich ist allen drei Modellen, dass die Selbständigen die Beiträge in voller Höhe selbst zu zahlen haben.

Befreiung von Versicherungspflicht an Bedingung geknüpft

Vorgesehen ist den Eckpunkten auch das einmalige Recht auf eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Allerdings muss dabei ein Basis-Rentenvertrag, die sogenannte Rürup-Rente, nachgewiesen werden. Wichtig sind hier regelmäßige Beitragszahlungen. Über diese Versicherung sind die gleichen Risiken – Alter, Tod und Erwerbsminderung – mit entsprechenden Zahlungen abzudecken, wie sie auch die gesetzliche Rente vorsieht.

Einen Sonderpassus sehen die Pläne von Heil für Existenzgründer vor. Bis zum zweiten Kalenderjahr sollen demnach Existenzgründer nach der ersten Existenzgründung versicherungsfrei bleiben. Gleichzeitig sollen sie vorerst nur zur Zahlung des halben Regelbeitrags verpflichtet sein.

Bereits im Koalitionsvertrag sind von der Union und SPD die Altersvorsorgepflicht vereinbart worden. Zuletzt war dieses Vorhaben aber vom Minister selbst gebremst worden, da die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise die Selbständigen besonders getroffen hatte. Anfang 2021 soll nun ein entsprechender erster Gesetzentwurf vorgelegt werden. Noch vor der Sommerpause könnten dann sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat die Reform beschließen.

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Sara Breitner