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Bahn bietet Kulanzregelung für BahnCard-Nutzer

Aufgrund der eingeschränkten Reisemöglichkeiten mit der Deutschen Bahn hat das Unternehmen für die Nutzer der BahnCard nun eine Kulanzregelung gefunden.

Die Bahn hat im Zuge der Corona-Krise auch mit massiven Einschränkungen zu kämpfen. Für systemrelevante Berufe, wie zum Beispiel die Menschen, die im medizinischen Bereich, in den verschiedensten Pflegeberufen, in den Supermärkten oder im Handwerk beschäftigt sind, aber auch die, wo Homeoffice nicht möglich ist, bleibt der Zugbetrieb in Deutschland so gut wie nur möglich erhalten.

Jedoch können nicht alle Kunden einer BahnCard diese derzeit uneingeschränkt über die gesamte Laufzeit benutzen. Zwar rechnet sich diese schon nach wenigen Fahrten, aber eine effektive Nutzung ist derzeit nicht gegeben. Daher bietet die Bahn nun ihren Kunden, die im Besitz einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 sind, als Ausgleich einen Reisegutschein an.

Allerdings sind dafür auch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Kunden müssen im Besitz einer gültigen BahnCard sein bzw. Neukunden müssen diese vor dem 13.März 2020 käuflich erworben haben. Der Gutscheinwert liegt zwischen 10 und 50 Euro und orientiert sich an der Art der BahnCard. Die Bahn weist weiter darauf hin, dass Kunden mit der BahnCard 100 sich an den BahnComfort Service für weitere Details wenden mögen.

Die Kunden werden gebeten, für einen Kulanzwunsch das Formular auf der Website der Bahn unter https://www.bahn.de/p/view/home/info/bahncard-kulanz.shtml auszufüllen.

Die Bahn prüft im Anschluss an die Übermittlung der Daten diesen Antrag und versendet den Reisegutschein dann an die im Vertrag der BahnCard hinterlegte E-Mail-Adresse. Postalisch wird der Gutschein nur dann versendet, wenn keine digitale Zustellung mangels E-Mail-Adresse möglich ist.

Gleichzeitig bittet die Bahn ihre Kunden um Geduld, da es derzeit ein hohes Anfragevolumen sowohl bei E-Mail-Versand als auch bei schriftlicher Einreichung des Antrages zu einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Wochen kommen kann. Von Sachstandsanfragen sollte daher seitens der Kunden bitte abgesehen werden.

Der Gutschein hat nach Zustellung eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, wie die Bahn mitteilte.

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Author
Sara Breitner