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“Bereinigte Inzidenz” – Stadt iN Baden-Württemberg öffnet trotz hoher Corona-Zahlen

Nach Zahlen des Gesundheitsamts liegt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz bei 64,7. Trotzdem wurden die Geschäfte wieder geöffnet und die Kontaktregeln gelockert. Wie geht das? Der Landkreis Calw in Baden-Württemberg „bereinigte“ seine Inzidenz und liegt damit unter dem Schwellwert von 50.

Im Landkreis Calw gelten seit Dienstag erweiterte Lockerungen der Corona-Maßnahmen, obwohl die 7-Tage-Inzidenz über dem Schwellenwert von 50 liegt. Nach geltendem Recht in Baden-Württemberg dürfen Geschäfte dann nur per “Click and meet” Kunden empfangen. In Calw ist das anders und auch wieder nicht. Der Grund: Das Landratsamt Calw rechnet nicht mit den Reinzahlen des Gesundheitsamts, sondern mit einer “bereinigten Inzidenz” und diese liege unter 50. Deswegen könne man gemäß Corona-Verordnung des Landes öffnen.

Tatsächlich heißt es in der Landesverordnung: “Bei der Bewertung der Inzidenzwerte kann das Gesundheitsamt die Diffusität des Infektionsgeschehens angemessen berücksichtigen”. Dieser Paragraph lässt also Interpretationsspielraum für die Kommunen.

Das Gesundheitsamt im Landkreis Calw stellte am Montag fest, dass das Infektionsgeschehen nicht diffus sei, sondern eingrenzbar. Eine Sprecherin erklärte, dass die Zahlen “gesicherter Infektionsketten mit gut nachverfolgten Kontaktpersonen” von den Berechnungen ausgeschlossen würden. Die bereinigte Inzidenz enthält nun keine kontrollierbaren Ausbrüche mehr. Die “bereinigte Inzidenz” liege nun seit fünf Tagen unterhalb von 50. Damit greift der nächste Öffnungsschritt gemäß Agenda wie auf dem Corona-Gipfel beschlossen und in Baden-Württemberg gültig.

Für den Landkreis Cals gelten damit folgende Öffnungsschritte:

  • Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen wieder komplett öffnen und Laufkundschaft empfangen. Dazu gehören auch Buchhandlungen, Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen sowie Bau- und Gartenfachmärkte.
  • Bei Privaten Treffen dürfen bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht miteingerechnet. Paare gelten als ein Haushalt.
  • Körpernahe Dienstleistungen in Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios oder Fußpflegeeinrichtungen dürfen wieder angeboten werden.
  • Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten dürfen wieder ohne Termin besucht werden.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Ausgenommen sind Ballett- und Tanzschulen.
  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten in geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt.
  • Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.

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Author
Sara Breitner