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Chaos am Pfandautomat

Es ist eine lästige Angelegenheit – die Rückgabe von Pfandflaschen an den Pfandautomaten. Nun ist es aber nicht mehr nur die lange Schlange an vielen Rückgabestellen, die die Kunden nerven. Auch weigern sich immer mehr Händler, das Leergut zurückzunehmen.

Die Verbraucherzentrale in Hamburg teilte nun mit, dass Verbraucher in der letzten Zeit häufig bei der Rückgabe von Pfandflaschen zurückgewiesen werden. Viele Betroffene aus ganz Deutschland hätten sich in der jüngsten Vergangenheit an die Verbraucherschützer gewendet und darüber berichtet, dass es Probleme bei der Rückgabe gäbe. So sei es vorgekommen, dass der Automat die Flasche oder Dose einfach nicht angenommen hat, weil angeblich das Etikett nicht richtig lesbar war oder das der Händler die Annahme verweigerte, weil er das entsprechende Produkt nicht im Markt führe.

Ein Kunde erzählte der Verbraucherzentrale unter anderem: „Ich wollte eine platte Pfanddose (Logo und Barcode gut zu erkennen) im Getränke-Markt abgeben. Die Dose wurde mit der Begründung, dass der Code nicht elektronisch gelesen werden könne, nicht angenommen.“

Die Supermärkte sind dazu verpflichtet, Einwegpfand anzunehmen

Und auch eine andere Kunden kennt das Problem, welches sie so schildert: „Ich habe bei mehreren Händlern, insbesondere namhaften großen Lebensmittelmärkten bzw. -discountern, in meinem Wohnort die Erfahrung gemacht, dass (zerdrückte) Einwegpfanddosen nicht zurückgenommen werden. Oder ich bekam zu hören: ‚Diese Sorte führen wir nicht.‘“

Diese Art des Geschäftsgebarens ist nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht rechtens. “Der Handel führt oft vorgeschobene Gründe an, um die Annahme von Einwegverpackungen zu verweigern”, erklärte der Umweltberater bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Tristan Jorde. Die Weigerung der Händler sei besonders schlimm für Menschen, die auf den Notgroschen angewiesen seien.

Wenn die Pfandrückgabe verweigert wird? Bleiben Sie hartnäckig!

Das die Händler den Einwegpfand in den allermeisten Fällen annehmen müssen, ist eigentlich klar geregelt. Einwegflaschen und -dosen können seit 2006 durch die Verbraucher überall in großen Geschäften und Supermärkten mit Pfandautomaten abgegeben werden. Dabei spielen sowohl Form, Marke als auch Inhalt keine Rolle. Nur das Material ist ausschlaggebend. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Geschäfte mit einer Grundfläche von weniger als 200 Quadratmetern, was in erster Line auf Kioske zutrifft. Daher raten die Verbraucherschützer den Kunden auch, sich nicht vertrösten zu lassen und auf eine Rücknahme zu bestehen. Denn die Rücknahmepflicht gilt auch für Leergut, welches der Automat vielleicht ablehnen.

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Author
Jerry Heiniken