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Diese Änderungen gelten ab März

Zahlreiche Gesetzesänderungen stehen den Deutschen ab dem 1. März wieder bevor. Diese neuen Regeln betreffen nahezu alle Deutschen. Diese Änderungen gelten ab Freitag.

Mütter erhalten mehr Rente

Die Mütterrente wird ab dem 1. März ausgeweitet. Bislang erhielten Mütter, die ihr Kind vor 1992 zur Welt gebracht haben, 2 Rentenpunkte. Nun werden es 2,5 sein. Das heißt, es gibt für alle im Osten und im Westen mehr Rente. Einzig der Anstieg fällt unterschiedlich aus. So entspricht ein Rentenpunkt im Westen 32,03 Euro, in den neuen Bundesländern sind es nur 30,69. Daraus ergibt sich eine Rentenerhöhung von 16,02 Euro bzw. 15,35 Euro.

Diese Anpassung ist Teil eines milliardenschweren Rentenpakets. Sowohl Neu- als auch Bestandsrentnerinnen erhalten diese Erhöhung.

Neue Benutzerrichtlinien bei WhatsApp

Neue Richtlinien gibt es bei WhatsApp. Diese sollen zu einer “verantwortungsvollen Nutzung” führen. “Angemessenes Verhalten” und ” Verhalten, das Nutzer vermeiden sollten” sind nach Konzernangaben notwendig, um dem Nutzer ein “gutes Erlebnis mit WhatsApp” zu ermöglichen.

Mindestlohn für Bauarbeiter wird angehoben

Arbeitnehmer in der Baubranche erhalten ab dem 1. März mehr Geld. Dies geht aus einem gemeinsamen Beschluss der IG Bau und den Arbeitgeberverbänden des Baugewerbes hervor. Somit steigt der Lohn von 14,95 Euro auf dann 15,20 Euro pro Stunde. In den neuen Bundesländern ist dieser jedoch geringer und liegt bei lediglich 12,20 Euro die Stunde. In Berlin gilt eine Sonderregelung, wo künftig 15,05 Euro gezahlt wird. Auch Hilfsarbeiter in ganz Deutschland erhalten mehr Geld, dann 12,20 Euro.

Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder

Neue Regeln gelten auch für Mofas und Mopeds. Künftig benötigen sie ein grünes Kennzeichen. Wer über den 1. März hinaus mit dem alten, blauen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar und verliert seinen Versicherungsschutz. Kleinkrafträder benötigen keine Zulassung, die Kennzeichen erhalten die Besitzer automatisch von ihrer Haftpflichtversicherung, die zwingend vorgeschrieben ist. Ein Wechsel erfolgt hier jährlich. Wichtiger Hinweis: auch E-Bikes benötigen ein Kennzeichen.

Hecke schneiden verboten

Beeilen sollte sich, wer noch seine Hecke schneiden oder einen Baum fällen möchte. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gilt ein generelles Schnittverbot. Das geht aus dem Paragrafen 39 Absatz 5 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor.

Erlaubt sind in diesem Zeitraum nur noch “schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.” Erst ab Oktober können dann wieder größere Arbeiten vorgenommen werden.

Fristen zur Europawahl

Bis 4. März um 18 Uhr können Vorschläge für Wahllisten in einem Land oder für gemeinsame Listen in allen Bundesländern eingereicht werden. Die Europawahl findet am 2. Mai statt, bis zum 15. März können noch Änderungen beantragt oder Anträge zurückgenommen werden.

Neuer Feiertag in Berlin

Der “Internationale Frauentag” oder auch “Weltfrauentag” ist ab kommenden Monat ein offizieller Feiertag in Berlin. Freuen wird es alle Berliner, da der 8. März auf einen Freitag fällt und somit ein langes Wochenende vor der Tür steht. Offiziell hat die Hauptstadt somit nun 10 Feiertage.

Brexit-Datum am 29. März

Geplant ist der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union für den 29. März 2019 um 23 Uhr. Aber erst am 12. März will Premierministerin May über ihren Brexit-Plan abstimmen lassen. Dies könnte noch zu Änderungen führen, Touristen sollten sich diesen Tag genau merken.

Zeitumstellung

Dies könnte eine der letzten Umstellungen der Zeit werden. Vermutlich will die EU-Kommission die Zeitumstellung zu 2021 abschaffen. Nichtsdestotrotz wird nun am 31. März die Uhr noch einmal umgestellt. Nämlich eine Stunden vor.

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Author
Jerry Heiniken