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Diese Gesetzesänderungen kommen ab dem 1. Januar auf Verbraucher zu

Auch im Jahr 2020 gibt es wieder neue Gesetze oder Änderungen, die in Kraft treten. Hier erfahren Sie, was sich alles für die Verbraucher im neuen Jahr ändert.

Verbot von Plastiktüten

Für das neue Jahr plant die Bundesregierung ein Verbot von Plastiktüten. Ein entsprechendes Gesetz hat sie dazu bereits auf den Weg gebracht. Verstöße gegen dieses neue Gesetz sollen nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten empfindlich bestraft werden. Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind dann möglich.

Pflicht von Kassenbons

Für Händler, Bäcker und Friseure gilt ab Ende September 2020 eine allgemeine Kassenbon-Pflicht. Sie müssen künftig den Kassenbon an Kunden aushändigen, wenn diese das verlangen. Das sagt das “Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen” beziehungsweise Kassengesetz 2020. Auch hier drohen bei Verstößen rigorose Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Steuer auf Flugtickets

Um beim Thema Klimaschutz voranzukommen, will die Bundesregierung die Flugtickets durch eine Steuererhöhung verteuern. Flüge im Inland in innerhalb der EU sollen ab dem 1. April um jeweils 5 Euro teurer werden. Pro Ticket werden dann 13,03 Euro fällig. 33,01 Euro statt 23,01 Euro mehr kostet dann ein Ticket bis zu 6000 Kilometer Entfernung, bei noch längeren Flügen sind es gar 18 Euro mehr. Hier beträgt die Steuer dann 59,43 Euro. Ausgenommen von dieser Erhöhung sind Urlauber, die ihre Flüge bereits vor dem April gebucht haben.

Strompreiserhöhungen

Zum 1. Januar erhöhen wieder viele Stromanbieter ihre Preise. Begründet wird dieser neuerliche Anstieg mit der weiteren Erhöhung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage). Diese steigt um 5,5 Prozent auf nunmehr 6,756 Cent pro Kilowattstunde.

Änderungen der Kfz-Versicherungen

Rund neun Millionen Autofahrer werden ab 2020 in neue Regionalklassen bei ihrer Kfz-Versicherung eingestuft. Diese bilden ein Spiegelbild der Schadensbilanz in den jeweiligen Regionen wider. Teurer wird es dort, wo viele Verkehrsunfälle passieren, bei weniger Schäden werden die Einstufungen günstiger. Dies heißt in Summe, dass 5,1 Millionen Autofahrer eine günstigere Einstufung erhalten, allerdings auch 4,2 Millionen, bei denen es teurer wird.

Betriebsrente

Auf Betriebsrenten soll es ab dem 1. Januar einen Freibetrag von 159,25 Euro für Krankenkassenbeiträge geben. Erst darüber sollen dann künftig Beiträge für die Krankenkasse gezahlt werden.

Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung

Arbeitnehmer werden am dem 1. Januar bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozent auf dann 2,4 Prozent entlastet. Dies entspricht einer Verringerung der Beitragszahlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um insgesamt 600 Millionen Euro.

Neuer gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Auf den Weg gebracht hat die Bundesregierung auch das erneuerte Fachkräfteinwanderungsgesetz. Dieses tritt zum 1. März in Kraft und bietet dann nicht nur Akademikern, sondern auch beruflich Qualifizierte die Möglichkeit, sechs Monate nach Deutschland zu kommen um sich eine Beschäftigung zu suchen.

Mindestlohn für Auszubildende

Und auch für Azubis gibt es eine tolle Neuigkeit. Erstmal erhalten auch sie einen gesetzlichen Mindestlohn. Ab dem 1. Januar müssen die Ausbildungsbetriebe ihnen monatlich einen Mindestbetrag von 515 Euro bezahlen.

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Author
Jerry Heiniken