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Durchbruch im Fall Maddie: Gesteht der inhaftierte Verdächtiger endlich?

“Sie hat nicht geschrien” – mit diesen kalten Worten könnte sich das jahrelange Rätsel um die als Kind verschwundene Maddie McCann endlich gelöst haben. Gesagt hat sie der Deutsche Christian B., der derzeit wegen der Vergewaltigung einer älteren Frau eine Haftstrafe absitzt.

Er wird dringend verdächtigt, auch für die Entführung und Tötung an dem kleinen Mädchen verantwortlich zu sein, das 2007 aus einer Ferienwohnung im portugiesischen Praia da Luz gekidnappt und nie wieder lebend gesehen wurde. Das Geständnis soll er gegenüber seinem ehemaligen Freund Helge B. getätigt haben. 

Aus der JVA Oldenburg, wo Christian B. derzeit einsitzt, schrieb er einen dreiseitigen Brief an einen Journalisten. Inhalt: Beschwerden über die Bedingungen in der Haft und Schwüre, er sei unschuldig. Aber er zitiert auch die Anschuldigungen von Helge B., dessen Behauptungen er natürlich für frei erfunden erklärt. Doch egal, ob Christian B. die grausame Tat gestanden hat oder nicht – es dürfte nicht schlau gewesen sein, diesen Brief überhaupt zu schreiben.

„Der Beschuldigte wäre gut beraten, die eigenständige Kommunikation mit Dritten zu unterlassen“, so Strafrechts-Professor Dennis Bock zu BILD. „Jeder Brief kann einem Sachverständigen Material für die Begutachtung hinsichtlich der Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung liefern.

Der Zeuge sei ein „Lügner“: Die beiden hätten sich aufgrund eines Drogendeals 2007 zerstritten und danach kein Wort mehr miteinander gesprochen. Insofern könnten dessen Aussagen über ein angebliches Geständnis gar nicht wahr sein, so die Behauptung von Christian B. Der Zeuge habe das Geständnis erfunden, um sich selbst eine frühere Haftentlassung zu ermöglichen. Helge B. streitet das wiederum vehement ab: Er habe die komplette Strafe abgesessen.

Christian B.s Anwalt Friedrich Fülscher ist naturgemäß argumentativ auf der Seite seines Mandanten: „Zunächst muss festgestellt werden, ob es überhaupt zu so einem Gespräch gekommen ist. Andere Zeugen haben abweichende Angaben gemacht, nämlich dass so ein Gespräch nie stattgefunden hat. Dann erst kann man sich über den konkreten Inhalt und dessen Auslegung unterhalten. Für mich ist das bisher heiße Luft.“

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Martin Beier