Falsche Discounter-Azubine verursacht enormen Markenschaden

Jede Werbung ist bekanntlich gute Werbung, aber viele renommierte deutsche Marken und Institutionen erhalten im Augenblick mehr davon, als ihnen lieb ist. Wer nämlich im Augenblick im Internet auf der Jagd nach Schnäppchen von Einzelhändlern wie Lidl, Rewe oder Edeka ist, dem wird nicht selten die reizende Azubine „Juna“ begegnen. Mit Sommersprossen und einem verhaltenen Lächeln, das Zahnspangen vermuten lässt, lädt sie zu einem Besuch auf ihrem Arbeitsplatz in Lidl, Edeka und Rewe ein. Das Problem mit Juna ist nicht nur, dass es sie gar nicht gibt, sondern auch, dass die Einladung zu allem anderen als einem deutschen Supermarkt führt. Juna ist nämlich ein nicht ganz jugendfreies KI-Gespinst.

Enorme Probleme für deutsche Marken 

„Juna“ ist ein sogenanntes Deepfake, das mithilfe Künstlicher Intelligenz geschaffen wurde und auf den Internet-Beiträgen, die unter anderem auf Instagram und TikTok gepostet wurden, täuschend echt wie eine Azubine bei der Arbeit im Supermarkt aussieht. Viele ihrer Profile haben zehntausende von Followern und ihre Videos vom sogenannten Arbeitsplatz erhalten oft Millionen Klicks. Dabei macht „Juna“ nicht nur anzügliche Kommentare hinsichtlich ihres jungen Alters und ihres „schüchternen“ Wesens, sondern verlinkt ihre Supermarkt-Posts mit pornografischen, zahlungspflichtigen Websites. Für die Supermärkte, die in den einzelnen Profilen instrumentalisiert werden, ist die zwielichtige „Juna“ ein Desaster. Der gute Ruf der Marken steht dabei auf dem Spiel und sorgt bei den gutbürgerlichen Kunden für Verwirrung und Entrüstung. In der Zwischenzeit sprießen die sexualisierten KI-Profile von „Juna“ wie Pilze aus dem Boden. 

Auch Polizei betroffen 

„Juna“ ist nicht die erste falsche Azubine, die die Gemüter erregt. Bereits Ende des letzten Jahres war ausgerechnet die Polizei in Hamburg von einer ähnlichen Situation betroffen, nachdem hübsche, aber KI-gestaltete Polizistinnen zu nicht ganz kostenlosen Schäferstündchen in den sozialen Medien einluden. Um diese Art von ruf- und geschäftsschädigenden Angriffen seitens Online-Betrügern einzudämmen, soll ab August dieses Jahres ein neues EU-Gesetz in Kraft treten. Gemäß der neuen Verordnung müssen KI-Inhalte deutlich gekennzeichnet werden. Ob dies allerdings in Bezug auf ohnehin schon zweifelhafte oder kriminelle Elemente in der Gesellschaft einen Eindruck machen wird, ist fraglich.

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Alexander Grünstedt