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Gerichtsurteil verbietet Amazon-Bestellung auf Knopfdruck

Das Oberlandesgericht München gab einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Recht und wies Amazon in die Schranken. Der beliebte Bestell-Service namens „Dash Button“ wird in Deutschland verboten.

Der Amazon Dash Button ermöglicht es, begehrte Markenprodukte per Knopfdruck nachzubestellen, ohne App, ohne Computer ohne Überprüfung des Bestellwertes. Viele Kunden fanden das praktisch, andere fühlten sich betrogen und liefen Sturm. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte deshalb und bekam Recht. Damit muss Amazon den Dash Button vom Markt nehmen oder zumindest die Vertragsbedingungen ändern.

Bestellung per Knopfdruck
Der Amazon Dash Button ist ein kleiner Plastikknopf, der die Abbildung einer Marke trägt und an einem beliebigen Ort in der Wohnung platziert werden kann. Drückt man auf den Knopf, wird die jeweilige Bestellung per WLAN ausgelöst. So können Verbraucher ohne Aufwand Katzenfutter, Waschmittel, Zahnpasta, Toilettenpapier und viele andere Verbrauchsgüter von Markenherstellern nachbestellen.

Kritik am Dash Button
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warf Amazon vor, „Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren“. Denn, so erklärt die Verbraucherzentrale, Amazon behalte sich in den AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt. Der Kunde könne zwar über die App erfahren, zu welchen Bedingungen die Bestellung abgegeben wurde, doch das reichte den Verbraucherschützern nicht aus. Nach deutschem Rechte müsse jeder Kunde VOR Drücken des Knopfes wissen, was er zu welchem Preis bestellt. Dies sei nicht gewehrleistet, da Amazon Produkt und Preis verändern kann, ohne zu gewährleisten, dass der Kunde sich darüber bewusst ist.

Bereits In einer ersten Verhandlung hatte das Landgericht München den Verbraucherschützern Recht gegeben: Die Richter stellten klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss. Bisher würden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil in einer zweiten Verhandlung und ließ keine Revision zu.

Amazon will sich wehren
Amazon kündigte gegenüber tagesschau.de an, weitere Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen. Das Urteil sei “innovationsfeindlich” und „hindere Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der ‘Dash Button’ ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht”, hieß es in der Erklärung die dem öffentlich-rechtlichen Sender vorliegt. Das Unternehmen sei überzeugt, dass der “Dash Button” und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung ständen.

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Author
Stephan Heiermann