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GroKo erhöht das Kindergeld zum 01. Juli 2019

Eine Erhöhung des Kindergeldes steht an. Um finanziell über die Runden zu kommen, müssen viele Eltern genau rechnen. Dies gilt speziell für die teuren Ballungsgebiete. Die Bundesregierung erhöht daher die Kindergeld-Leistungen zum Juli 2019.

Um zehn Euro steigt das Kindergeld dann für jedes Kind. Mit dem Familienentlastungsgesetz möchte die GroKo besonders die Bezieher von geringen und mittleren Einkommen unterstützen. Für 2019 und 2020 nimmt die Bundesregierung daher für diese Maßnahme rund 9,8 Milliarden Euro in die Hand.

Die Kindergeld-Erhöhungen im Detail:
• Für das erste und zweite Kind steigt der Betrag um 5 Prozent von 194 auf 204 Euro pro Kind.
• Für das dritte Kind gibt es dann 210 Euro, statt bisher 200 Euro.
• Ab dem vierten Kind sind es dann 235 Euro. Bis Ende Juni mussten sich Eltern mit 225 Euro begnügen.

Zum 1. Januar 2021 geht die Regierung dann noch einen Schritt weiter und erhöht die Sätze dann noch einmal um jeweils 15 Euro, was dann folgende Werte ausmacht

• 219 Euro für das erste und zweite Kind
• bei 225 Euro für das dritte Kind
• bei 250 Euro ab dem vierten Kind

Gegenüber Ende Juni 2019 steigt somit das Niveau des Kindergeldes pro Kind und Monat um 25 Euro. Allein dafür veranschlagen die Regierenden eine Summe von 3,3 Milliarden Euro.

Wer erhält überhaupt Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld hat nur, wer die folgenden Bedingungen der Arbeitsagentur als auszahlende Behörde erfüllt:

Eltern haben dann Anspruch auf Kindergeld, wenn
• das Kind unter 18 Jahren alt ist. Ausnahme: Wenn sich das Kind noch in einer Ausbildung oder einem Studium befindet, zahlt die Staatskasse auch länger. Die Förderung endet spätestens, wenn ein Kind sein 25. Lebensjahr vollendet hat – wenn es also 25. Geburtstaghat.
• Eltern ihr Kind regelmäßig versorgen und es im elterlichen Haushalt lebt. Das bedeutet: Auch Enkelkinder, Pflege- und Stiefkinder werden bedacht.
• Der elterliche Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Islandoder der Schweiz liegt.

Für die Auszahlung gelten dann folgende Punkte:
Immer nur eine Person erhält das Kindergeld, in der Regel ist dies ein Elternteil. Das Kind kann aber auch das Geld direkt erhalten, wenn es einen eigenständigen Haushalt führt, sich selbst versorgt und nicht von den Eltern mit einem Unterhalt gestützt wird. Auskünfte erteilt die Arbeitsagentur unter der gebührenfreien Telefonnummer0800/4 55 55 33.

Auch Kinderfreibeträge steigen

Die Bundesregierung erhöht neben den Kindergeldzahlungen auch die steuerlichen Kinderfreibeträge. Zum 1. Januar 2019 ist dieser Betrag bereits von 7428 um 192 auf 7620 Euro gestiegen. Um weitere 192 auf dann 7812 Euro wird dieser dann zum 1. Januar 2020 erhöht. Durch diesen positiven Effekt sparen die Eltern künftig mehr Steuern.

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Author
Jerry Heiniken