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Häftling aus JVA geflohen

Wegen Vergewaltigung wird im Jahre 2005 ein Mann zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach der Beendigung dieser wird er in der Sicherheitsverwahrung untergebracht. Tagsüber darf er dann für eine berufliche Weiterbildung das Gefängnis aber verlassen. Von einem dieser Freigänge ist er nun allerdings nicht wieder zurückgekehrt.

Derzeit sucht die Berliner Polizei nach einem flüchtigen Vergewaltiger. Nach Informationen des „Tagesspiegel“ kehrte der Mann nach einem Ausgang am Montagabend nicht wie vereinbart in die Sicherungsverwahrung der JVA Tegel zurück. Vor Jahren war der Mann demnach wegen einer Vergewaltigung in Verbindung mit Körperverletzung und verbunden mit einer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt worden. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ sagte ein Sprecher der Berliner Justizverwaltung, das der Flüchtige am Montagabend nicht wie im Rahmen der Vollzugslockerung vereinbart um 22.45 Uhr seinen Ausgang beendet hatte. Erst bei einem anschließenden Zählen sei dann sein Fehlen aufgefallen.

Flüchtiger war in einer Umschulung

Der Mann, zu dessen Alter keine Angaben gemacht wurden, habe nach Informationen der Justizverwaltung bereits im Jahre 2005 seine Freiheitsstrafe angetreten. Nach zehn Jahren erhielt er dann eine Lockerung im Vollzug. Seit dem Jahr 2011 gelte die Sicherungsverwahrung, die für Gefangene auch nach Ablauf ihrer Gefängnisstrafe angeordnet werden kann, wenn Sie weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Der Mann habe nach der Umschulung dennoch mehr als 900 weitere Ausgänge gehabt. Die „Bild“-Zeitung berichtet, dass er die berufliche Weiterbildung im Jahre 2018 begonnen habe und dafür dann tagsüber das Gefängnis verlassen habe. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ wies der Sprecher der Justiz darauf hin, dass auch Sicherungsverwahrte von Seiten des Gesetzgebers und dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit einer Lockerung des Vollzugs bekommen können. Die Vorgabe gilt dabei für alle Bundesländer und solle den Betroffenen eine Perspektive geben, wieder in Freiheit leben zu können. In Berlin haben allerdings nur neun von 52 Sicherheitsverwahrten die Möglichkeit erhalten, eine Lockerung in Anspruch zu nehmen.

Bereits der zweite Ausbruch in diesem Jahr

Erst im März war ebenfalls aus der Haftanstalt Tegel ein anderer Häftling geflohen. Dieser konnte allerdings nach einer sehr kurzen Flucht in Magdeburg aufgegriffen werden. Sobald der am Montag aus der JVA geflohene Mann aufgegriffen hat, kann eine Überprüfung erfolgen, ob er denn weiterhin für einen besonderen Ausgang geeignet ist.

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Author
Jerry Heiniken