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Hamm untersagt private Feiern

Die Corona-Obergrenze wird in Hamm deutlich gerissen. Nun müssen nach dem Massenausbruch im Anschluss an eine Hochzeit private Feiern angemeldet werden. Bereits in mehreren Fällen machte die Stadt von der Möglichkeit Gebrauch, private Feste auch tatsächlich zu verbieten.

Die Behörden der Stadt Hamm haben zur weiteren Eindämmung der Corona-Welle bereits drei private Feiern untersagt. Genauer gesagt handelt es sich dabei um zwei Junggesellinnenabschiede und eine Verlobungsfeier, wie der Oberbürgermeister der Stadt, Thomas Hunsteger-Petermann, sagte. Eine neue Allgemeinverfügung der Stadt ist dabei die Grundlage der Untersagung gewesen. Nach dem starken Anstieg der Fallzahlen, die sich im Anschluss an eine Großhochzeit ergeben hatten, war diese am Anfang der Woche in Kraft getreten.

Aus der Verfügung geht hervor, dass für private Feiern mit 51 bis 150 Teilnehmern eine Genehmigung einzuholen ist. Angezeigt werden müssen auch Feiern, bei denen nur 25 bis 50 Gäste teilnehmen. Bereits über 70 Anträge und Anzeigen für solche Veranstaltungen lagen laut Hunsteger-Petermann bis Donnerstagmittag vor. Für diese Anträge gelte eine Vorlaufzeit von drei Tagen. Von Seiten der Stadt Hamm ist für Fragen rund um das Thema private Feiern eine eigene Hotline eingerichtet worden. Die Fragen der Bürger werden dort dem Oberbürgermeister zufolge von fünf Mitarbeitern beantwortet.

Die Corona-Neuinfektionen waren in der Stadt Hamm auf den höchsten Wert in der gesamten Bundesrepublik gestiegen. Am Freitag verzeichnete die Stadt 96 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage. Eine Großhochzeit und den damit verbundenen Festen, die Anfang September in Hamm und Dortmund sowie eine Woche später in Werl stattgefunden hatten, gelten derzeit als Auslöser der Corona-Welle, die bislang knapp 200 Infektionen zur Folge hatte. Wie ein Stadtsprecher mitteilte, war auch das Hochzeitspaar infiziert.

Es sind neben der Anzeige- und Genehmigungspflicht für private Feiern von den Behörden noch weitere Einschränkungen angeordnet worden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. So ist es derzeit maximal fünf Personen oder Angehörigen aus zwei Haushalten erlaubt, sich in einem öffentlichen Raum gemeinsam aufzuhalten. Ebenso werde die Maskenpflicht im Unterricht erneut eingeführt. Hunsteger-Petermann sagte, dass die Maßnahmen von der Bevölkerung „sehr akzeptiert“ werden.

Nach Angaben des Stadtsprechers befanden sich am Donnerstag knapp 2.000 Menschen in Quarantäne. Die Stadt kontrolliere deren Einhaltung mittels Anrufen auf dem Festnetz. “Mir ist bisher nicht bekannt, dass sich jemand nicht daran hält”, so Hunsteger-Petermann.

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Alexander Grünstedt