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Impfpflicht durch die Hintertür

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will mit Hochdruck eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes. Der Bundestag solle demnach am 7. Mai zum ersten Mal über das neue Infektionsschutzgesetz sprechen, am 11. Mai eine Anhörung von Experten erfolgen und am 14. Mai die Verabschiedung stattfinden. Am 15. Mai schon ist die Absegnung durch den Bundesrat angedacht.

Aber es kommt aus den eigenen Reihen Kritik an dem Vorgehen. Für Unmut in der Unionsfraktion sorgt eine Passage im §28 Abs. 1, Satz 3: „Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach §22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Übersetzt heißt das: Bei „epidemiologischen Lagen“ ist das als Ausnahme gedacht, führt im Umkehrschluss aber zu einem Entzug von Freiheitsrechten und einer Impfpflicht, sofern man keine Arzt-Bescheinigung oder einen Impfpass vorweisen kann. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ dazu schreib, könnten mit dieser Maßnahme Menschen, welche als „krankheitsverdächtig“ gelten, ein Zutritt zu bestimmten Orten untersagt werden. Im Extremfall entsteht damit ein Zwang zur Quarantäne, wenn eine Impfung oder die Immunität nicht nachgewiesen werden kann.

Einführung eines Immunitätsausweises

Teil eines weiteren Corona-Gesetzes aus dem Gesundheitsministerium ist die Einführung eines Immunitätsausweises. Demnach sollen sich Betroffene dann eine Immunität bescheinigen lassen, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis einer Immunität nach einer Coronavirus-Infektion vorhanden ist und von dem Genesenen keine Gefahr einer Übertragung mehr ausgeht.

Auf Grund der Sensibilität des Themas ist der Deutsche Ethikrat vom Minister um eine Stellungnahme zum Corona-Immunitätsnachweise gebeten worden. In dem Schreiben von Spahn heißt es dazu, dass ein solcher Immunitätsausweis auch ethische Fragen aufwirft. Daher sei es ihm „deshalb ein Anliegen, dass die ethischen Aspekte im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine ausreichende Würdigung erfahren“.

Eine Einschätzung sollen daher die Ethik-Experten dazu abgeben, „wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer Immunität genutzt werden sollte“.

Die Gefahr hinter diesem Gesetz ist aber eine Andere: In Zukunft könnte dann durch die Verschärfung des Gesetzes dieses nicht nur auf Coronaviren angewendet werden, sondern auch für andere Epidemien benutzt werden. Ausdrücklich heißt es daher „Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Fraglich ist bislang allerdings, was gemäß dem Gesetz als Epidemie gilt.

Unklar ist weiterhin auch, wie lange die Immunität bei Menschen mit einer überstandenen Infektion anhält. Vor einer Ungenauigkeit bei den aktuellen Antikörpertests warnen zudem auch die Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO. Es könnte zu eine falschen Sicherheit in der Bevölkerung kommen.

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Author
Stephan Heiermann