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Kontaktverbot gekippt: Hier dürfen sich Kleingruppen wieder treffen

Besonders Eltern dürften aufatmen. Das erste Bundesland kippt das Kontaktverbot. Ab Montag dürfen sich hier wieder bis zu fünf Personen versammeln. Vorreiter für die Lockerung ist Sachsen-Anhalt.

Im Rahmen des Kontaktverbots durften sich bundesweit maximal zwei Personen treffen, die nicht denselben Haushalt teilen oder enge Familienmitglieder sind. In Sachsen-Anhalt ändert sich das am Montag. Die schwarz-rot-grüne Landesregierung beschloss am Samstag, dass sich beginnend in kommender Woche wieder bis zu fünf Personen in der Öffentlichkeit zusammenfinden dürfen. Am 11. Mai soll dann auch das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen gelockert werden. In Sachsen-Anhalt ist dann eine Stunde Besuch pro Tag durch eine Person erlaubt, wenn die Gäste einen Mundschutz tragen, der von der Einrichtung gestellt wird. Sachsen-Anhalt ist bislang am wenigsten von der Pandemie betroffen. Die Infektion wurde nur bei 1600 Menschen nachgewiesen und es gibt bislang weniger als 50 Corona-Tote.

Sachsen-Anhalt entschloss sich damit für einen Alleingang, wohingegen Bund und Länder am Donnerstag beschlossen hatten, das Kontaktverbot und die Abstandsregeln im öffentlichen Leben aufrecht zu erhalten. Es sei „noch zu früh, um anhand der gemeldeten Neuinfektionen beurteilen zu können, ob sich diese Öffnungsmaßnahmen trotz der Hygieneauflagen verstärkend auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt haben.”, begründete das Gremium seine Entscheidung. Bund und Länder einigten sich zunächst auf folgende Lockerungen:

Die Nutzung von Spielplätzen soll unter Auflagen wieder erlaubt werden. Die Details obliegen den Ländern. Öffentliche Einrichtungen wie Museen, Zoos, Ausstellungen und Gedenkstätten oder Gottesdienste dürfen wieder öffnen bzw. stattfinden. Wann Schulen und Kitas wieder geöffnet werden, wollen Bund und Länder am 6. Mai beraten. Für Ladenöffnungen gilt weiterhin die 800 Quadratmeter-Regel. Restaurants, Cafés und Hotels bleiben nach wie vor geschlossen.

Im krassen Gegensatz zu Sachsen-Anhalt stehen die Regeln in Bayern. Hier gelten weithin sogar Ausgangsbeschränkungen. Noch mindestens bis zum 10. Mai dürfen die Bayern ihre Wohnung nur verlassen, wenn sie einen triftigen Grund dafür vorweisen können, also auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder für Arztbesuche. Bayern ist mit bislang rund 43.000 bekannten Infektionen und 1886 Todesopfern bundesweit am stärksten von der Pandemie betroffen.

Knapp hinter Bayern steht Baden-Württemberg mit seinen Fallzahlen. Doch das Land geht ganz andere Wege als Bayern. Hier gilt im öffentlichen Raum weiterhin die Zwei-Personen-Regel, allerdings dürfen sich außerhalb des öffentlichen Raums “Ansammlungen” von bis zu fünf Personen zusammenfinden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind Zusammenkünfte außerhalb des öffentlichen Raumes möglich, insofern diese auf die absolut notwendige Personenanzahl reduziert bleiben.

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Alexander Grünstedt