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Miet-Senkung und Rückerstattungen dank neuem Urteil

Rund 200 Euro Mietsenkung möglich: Dank eines Stuttgarter Gerichtsurteils können Millionen Mieter Anspruch auf eine Mietsenkung erheben.

Seit dem 1. Juni 2015 gibt es eine Mietpreisbremse. Die Bundesregierung wollte damit den rasanten Mieterhöhungen in Ballungsräumen entgegentreten. Das Gesetz ist seither sehr umstritten. Die einen sagen „bringt nichts“, die Anderen fürchten das Investoren abgeschreckt werden. Im Laufe des Jahres beschäftigten sich immer mehr Gerichte mit dem Bundesgesetz und seiner Umsetzung. Dabei wurden in mehreren Bundesländern Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Zuletzt stellte das Amtsgericht Stuttgart fest, dass in Baden-Württemberg bei der Umsetzung der Mietpreisbremse Formfehler unterlaufen wären. Experten des Start-Up-Unternehmens „Wenigermiete“ gehen davon aus, dass darauf ein Rechtsanspruch auf eine echte Mietpreisbremse besteht. Ersparnisse von rund 200€ pro Monat verspricht das Berliner Start-Up.

Mietpreisbremse durchsetzen
Das Berliner Unternehmen „Wenigermiete“ beklagt, dass die Mietpreisbremse vielerorts nicht durchgesetzt wurde. Vermieter würden das neue Recht ignorieren, Mieter wüssten oft nicht, was ihnen zusteht. Kurz gesagt: Die Länder, so bestätigen aktuelle Urteile, haben es versäumt, die Mietpreisbremse durchzusetzen. Die Experten von „wenigermiete.de“ wollen dem Einhalt gebieten und Miet-Rückerstattungen bzw. Mietsenkungen geltend machen und somit die Mietpreisbremse durchsetzen.

Miete senken mit Expertenhilfe
Auf der Website „wenigermiete.de“ können Mieter sich ausrechnen lassen, ob ihnen eine Mietpreissenkung zustehe. Wird dort festgestellt, dass die Miete zu hoch sei, so kann der Mieter das Unternehmen beauftragen, die Mietpreisbremse für ihn „freundlich und professionell“ einzufordern, nötigenfalls durch eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Honorar auf Provision
Der beschriebene Service ist selbstverständlich kostenpflichtig, angeblich allerdings nur bei Erfolg, verspricht “Wenigermiete”. Auf der Website heißt es, nur „wenn wir für Sie erfolgreich waren und Sie eine reduzierte Miete zahlen”, werde ein Honorar im Umfang der Ersparnisse “für vier Monate (inkl. MwSt.)” fällig.

Weitere Mietspar-Faktoren
Auch wer nicht von der Mietpreisbremse profitiert, hat unter Umständen Anspruch auf eine Mietsenkung bzw. eine Verweigerung der Mieterhöhung. Gründe für eine Mietminderung können Mängel in der Wohnung sein, wie z.B. wenn es zu lange dauert, bis warmes Wasser aus der Dusche kommt, wenn das Heizungssystem störende Geräusche von sich gibt, wenn bauliche Mängel Schimmelbefall hervorrufen, die Fenster nicht ordentlich abgedichtet sind oder die Wohnung aus sonstigen baulichen Gründen nicht warm wird. Auch Schönheitsreparaturen, die unrechtmäßig auf Kosten des Mieters anfielen, können unter Umständen rückerstattet werden.

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Author
Stephan Heiermann