Kategorien: News

Mildes Urteil für versuchten Mord

Dieses Urteil tut nur dem Opfer weh: Das Leipziger Landgericht hat am gestrigen Donnerstag den Schlosser Jozsef O. (58) zu lediglich 34 Monaten Haft verurteilt.

Angesichts der Tat, die er in der Vergangenheit verübt hat, ein viel zu mildes Urteil. Das jedenfalls sieht das Opfer, sein Kollege Olaf B. (38), so. Ihm hätte O. nämlich beinahe seinen Kopf abgeschnitten. In einer Bauarbeiterpension in Röthe war der Ungar plötzlich aufgesprungen und hatte B. ein Cuttermesser ganze vier Zentimeter tief in den Hals gerammt. Die Absicht: Er wollte ihn köpfen! Aus diesem Grund stach O. nicht nur zu, sondern schnitt den Hals seines Opfers auch weiter ein.

Die beiden befanden sich mit weiteren Kollegen im Rahmen eines Bauauftrages in Röthe und übernachteten auf Grund der weiten Anreise auch dort. Das es an diesem Abend jedoch zu solch einer Horror-Tat kommen sollte, damit hatte wohl niemand gerechnet.

B. überlebte den Angriff nur knapp. Eine 12 Zentimeter lange Narbe an seinem Hals wird ihn ein Leben lang an diesen Tag und die starken Schmerzen erinnern. Aber damit nicht genug: „Mein halbes Gesicht ist bis heute gelähmt, ich bekomme auch die Bilder nicht aus meinem Kopf“, erzählt Olaf B. bei seiner Aussage im Landgericht. Der Mann leide bis heute unter schweren Schlaf- und Angststörungen.

Der Grund für das milde Urteil ist die Tatsache, das Jozsef O. zum Tatzeitpunkt zu betrunken war, um für die Tat auch nur angemessen bestraft zu werden. Ganze 4 Promille wurden bei einem Test umgehend nach der Tat nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Vollrausch, der eine gänzliche Bestrafung vor deutschem Gesetz quasi unmöglich macht.

Das Urteil hält das Opfer allerdings dennoch für „einen schlechten Witz“. Ursprünglich war die Tat vor dem Landesgericht in Leipzig sogar als versuchter Mord angeklagt. Von dieser Anklage ist im abschließenden Urteil jedoch nicht mehr viel zu merken.

Social
Author
Jerry Heiniken