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Mörderin suchte Doppelgängerin im Internet

Vor Gericht in Ingolstadt wird im Augenblick ein heimtückischer Mordfall aufgerollt, dessen Hintergründe sogar gewagte Krimiautoren beeindrucken sollten. Angeklagt ist die 23-jährige Schahraban K. B., die nach Angaben der Staatsanwaltschaft gezielt auf sozialen Medien nach Doppelgängerinnen gesucht hat, um diese dann brutal zu ermorden. Damit wollte die Frau angeblich ihren eigenen Tod inszenieren, um danach ein neues Leben zu beginnen.   

Fündig wurde die junge Frau, die ein Kosmetikstudio betreibt, auf dem Profil von Beautybloggerin Khadidja O. auf Instagram. Sie lud ihre Doppelgängerin zu einer kostenlosen Laserbehandlung in ihr Studio ein, von wo aus sie dann Khadidja O. zusammen mit einem Mittäter entführte und in einem entlegenen Waldstück brutal durch 56 Messerstichen ermordete.   

Das heimtückische Paar legte dann die Leiche der Doppelgängerin in den Mercedes der Mörderin, wo sie dann am nächsten Morgen bei Schahrabans besorgten Eltern gefunden wurde. Während die entsetzten Eltern dem Trug auf den Leim gegangen sind, ließ sich die Gerichtsmedizin nicht so leicht von dem Täuschungsmanöver überzeugen. Innerhalb von 24 Stunden wurde klar, dass es sich bei dem Mordopfer nicht um Schahraban, sondern um ihre Doppelgängerin handelte. Eine umfassende Jagd nach den Mördern wurde in Gang gesetzt und sowohl Schahrabans als auch ihr Gehilfe wurden im November wegen Mordverdachts verhaftet.

Der Hintergrund für sowohl den Mord als auch den versuchten Auftragsmord war die Trennung der Angeklagten von ihrem Lebensgefährten. Beide gehören der jesidischen Glaubensgemeinschaft an, in der man eine Ehe nur auf Lebenszeit eingehen kann. Ihr Partner habe sich aber von ihr getrennt und sein Bruder, der das nächste Opfer sein sollte, habe sich bei den Schlichtungsverhandlungen beider Familien stark gegen eine Wiedervereinigung ausgesprochen. 

Schahraban beschloss aus Rache, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Mit der Ermordung der Doppelgängerin sollte sie nicht nur die Möglichkeit erhalten, sich für tot erklären zu lassen und heimlich eine neue Identität aufzunehmen. Sie wollte auch, dass man den Mord ihrem ehemaligen Mann in die Schuhe schiebt. 

Auch ihr Mittäter, der 25-jährige Sheqir K., soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft seine eigene Todesliste erstellt haben. Nach seiner Verhaftung und Inhaftierung habe er einen Mithäftling gebeten, eventuelle Zeugen der Anklage zu eliminieren. Der Mithäftling gab aber die List mit dem Kommentar zurück, dass er „damit nichts zu tun haben will“. 

Trotz der Irrsinnigkeit der Tat sind beide Mörder als voll zurechnungsfähig beurteilt und stehen jetzt in Gefahr, lebenslange Haft zu erhalten. 

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Alexander Grünstedt