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Nach Pleite Ihres Stromanbieters – das müssen Sie jetzt wissen

Für Stromkunden sind dies keine guten Nachrichten, die Pleitewellen im Strommarkt reißt nicht ab. 500.000 Kunden sind aktuell betroffen. Das müssen Sie jetzt beachten.

Lange hatte es sich angedeutet, nun ist der Strom- und Gaslieferant BEV Energiegesellschaft mbH insolvent. Nach Brancheninformationen könnten zwischen 500.000 und 700.000 Kunden betroffen sein. Dies ist ein weiterer Fall, bei dem nach Teldafax, Flexstrom, Care Energy und Eveen Kunden teilweise vierstelligen Beträgen hinterherlaufen und über unseriöse Geschäftsgebaren klagen.

Insolvenz – was heißt das eigentlich und wo können Sie sich informieren

Mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens bestellte das Amtsgericht München den vorläufigen Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Kanzlei MHBK. Dieser prüft anhand mehrerer Kriterien, ob das Verfahren durchgeführt werden kann. Die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt das Gericht per Internet zusammen mit dem endgültigen Verwalter bekannt. Unter der Adresse www.bev-inso.de können sich Betroffene ständig aktualisierte Informationen holen. Weiterhin sind dort 16 Fragen und Antworten und eine Kontaktformular hinterlegt, wobei individuelle Fragen nicht beantwortet werden. Ebenfalls gibt es bei Facebook eine Interessengruppe BEV-Geschädigter. Hier tauschen sich mittlerweile fast 2.400 Betroffene über ihre Erfahrungen aus.

Was passiert mit dem Energielieferungsvertrag?

Die Insolvenz allein berechtigt keine Sonderkündigung. Da aber die BEV die Belieferung eingestellt hat, und somit seiner vertraglichen Hauptleistung nicht mehr nachkommt, können Sie außerordentlich kündigen. Doch keine Sorge: Verbraucher werden lückenlos weiter von Ihrem Grundversorger mit Energie beliefert. Wichtig ist es, sich um einen neuen Tarif zu kümmern, da die Grundversorgung sehr teuer ist. Daher sollte ab Februar kein Geld mehr an die BEV überwiesen werden.

Was passiert mit Ihren Guthaben, Abschlägen und Boni

Grundsätzlich kann ein Guthaben aus einer Schlussrechnung auch nach Insolvenzstelleung mit laufenden Abschlagsforderungen verrechnet werden. “Es ist allerdings möglich, dass im späteren Insolvenzverfahren der Verwalter dieses Vorgehen anficht und die Beträge zurückfordert“, gibt der Verbraucherschützer Sieverding zu bedenken. Sollten Sie noch einen Bonus für eine 12-monatige Vertragstreue versprochen bekommen haben, müssen Sie diese Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens stellen, ebenso wenn überhöhte Abschlagszahlungen zurückgefordert werden.

Die Rolle der Vergleichsportale

Lange Zeit tauchte die BEV in Vergleichsportalen ganz oben auf, bis sie auf eigenen Wunsch Mitte Dezember aus den Vergleichen genommen wurden. Daher geraten die Portale in den Focus der Politik. “Wenn Vergleichsportale nur auf den Preis setzen, hilft das den Verbrauchern nicht. Wir brauchen klare Regeln für Vergleichsportale. Es muss transparent werden, wie die Portale zu ihren Ergebnissen kommen“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker.Es müsse von den Anbietern klar die Kriterien benannt werden, die eine Rolle bei der Entscheidung spielen. Dies stellt sich in der Praxis allerdings schwierig dar. “Die direkte Kontrolle der Vergleichsportale ist schwierig. Man bräuchte eine neue Zulassungs- und Aufsichtsstelle, deren Aufbau sehr teuer und zeitaufwendig wäre“, sagt der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Johannes Fechner.

“Wir müssen aber schärfere Informationspflichten für die Vergleichsportale einführen. Der Verbraucher muss wissen, ob ein Portal mit Anbietern wirtschaftlich verflochten ist oder ob das Portal Provisionen erhält und damit ein eigenes Interesse an einem Produkt hat und damit nicht mehr neutral und objektiv ist.“ Ähnlich kritisch gibt sich Verbraucherschützer Sieverding: „Die Vermittlungsportale sind ein Teil des Problems. Sie befeuern den ruinösen Wettbewerb auf dem Markt für Stromendkunden noch zusätzlich.“

Die Vergleichsportale wehren sich selbstverständlich gegen die Vorwürfe. “Wir erfüllen seit Jahren Qualitäts- und Transparenzstandards“, heißt es etwa bei Verivox. Es werde Seitens des Unternehmens darauf hingewiesen, dass es mit der Vermittlung von Stromverträgen Geld verdiene. Im aktuellen Fall verweist das Unternehmen auf die Informationsseiten im Internet. Und wenn die hausinternen Berater nicht helfen können, dann übernimmt man bis zu 30 Euro für jeden Verivox-Kunden, der sich bei der Verbraucherzentrale Rat hole.

Wie funktionieren die Schnäppchen

Viele Discounter landen nur auf den vorderen Plätzen bei den Vergleichsportalen, wenn sie starke Partner im Hintergrund haben, die die unterdeckten Preis mittragen, um einen großen Kundenstamm zu haben. Bei der BEV war dies die BP, die aber angeblich Ende 2018 den Vertrag gekündigt haben soll. Auch die Bewertungen der BEV in den Portalen sind zurecht im Fokus. “Sie beziehen sich meist auf den Wechselprozess, der ja in der Tat meist problemlos verläuft. Zu diesem Zeitpunkt ist aber ja noch nicht einmal die erste Rate geflossen“, so Sieverding. Wichtiger sei aus seiner Sicht eine bessere Aufklärung der Verbraucher.

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Author
Jerry Heiniken