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Neuerung für alle deutschen Bürger: Neues Pfand auf beliebtes Produkt

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für Pfand in Deutschland. Sie müssen laut deutscher Verbraucherzentrale unbedingt wissen, dass 25 Cent auf Milch-Mischgetränke in Plastikflaschen fällig werden. Und: Händler müssen auch dann leere Verpackungen zurücknehmen und die 25 Cent auszahlen, wenn sie in einem anderen Laden gekauft worden sind. 

Lassen Sie sich also im Geschäft nicht austricksen! Die Erstattung des Pfandes ist nicht an den Neukauf anderer Waren gebunden. 

Betroffen sind schon bald neu alle Getränke mit mindestens 50 Prozent Milch, außerdem trinkbare Joghurts und Kefir, sofern sie in Kunststoffflaschen verkauft werden. Häufig ist das bei Marken wie Müllermilch oder Kaffee-Mischgetränke wie von Nescafé der Fall, ebenso den Milchmischprodukten der Eigenmarken von Aldi, Lidl, Rewe und Co. Nicht betroffen ist dagegen pure Milch, die in Plastikflaschen angeboten wird. Dafür gibt es weiterhin kein Pfand.

25 Cent werden erhoben für 

  • Säfte aus Obst oder Gemüse, Smoothies, Fruchtnektar oder Fruchtschorlen
  • Mineral-, Quell- und Tafelwasser
  • Biergetränke und Biermischungen, auch alkoholfrei
  • Cider und Apfelwein
  • Alkopops
  • Wein, Getränkemischungen mit Wein
  • Energydrinks
  • Kaffeegetränke und Teegetränke zum kalten Konsum (auch Eistee)

Immer wieder weigern sich Geschäfte, die Verpackungen zurückzunehmen und das Pfand auszubezahlen. Verbraucherschützer betonen, dass dies nicht zulässig sei. Die Empfehlung lautet: Sich durchsetzen und sein Recht mit Nachdruck einfordern. Die Verbraucherzentrale ließ sogar kostenlose Kärtchen anfertigen, die man im Laden vorzeigen kann – sie fassen die Rechtslage zusammen. Die Rücknahmepflicht war erst im Juni 2023 vom Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt worden.

Gültig ist diese Regelung unter folgenden Bedingungen: Das Pfandlogo ist deutlich erkennbar und lesbar und die Verkaufsfläche des Ladens größer als 200 Quadratmeter. “Ob das Gebinde verschmutzt, zerdrückt oder anderweitig beschädigt ist, ist dabei egal”, erklärt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber dem NDR. Sollte der Leergutautomat streiken, muss das Personal die Verpackungen entgegennehmen und den Geldbetrag auszahlen. “Auch die Ausrede, dass das Geschäft die Marke nicht führt, gilt nicht”, so Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

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Martin Beier