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Österreich: Bis zu 3.600 Euro Strafe für Impfverweigerer

Für den Februar ist die Einführung geplant. Österreich macht nun mit der Impfpflicht ernst, die ersten Einzelheiten des neuen Gesetzes sind in den Medien aufgetaucht. Eine Strafe wird in Zukunft alle drei Monate fällig, wenn man sich nicht impfen lässt. In einem eigenen Schreiben vom Gesundheitsminister soll zudem eine letzte Warnung ausgesprochen werden.

In Österreich wird die Weigerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, künftig teuer. Denn alle drei Monate sollen nach übereinstimmenden Berichten in den Medien dann Zahlungen von 600 Euro geleistet werden, so der Gesetzentwurf, der verschiedenen Medien vorliegt. Der Stichtag für diese extreme Maßnahme ist auf den 15. März festgelegt worden. Zahlen müssen dann alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt noch keinen Impfnachweis vorlegen können.

Sowohl der „Kurier“ als auch „Heute“ berichten zudem weiter, dass die Impfpflicht für bestimmte Personengruppen ausgesetzt bleibt. Dazu gehören unter anderem Schwangere, Kinder unter 14 Jahren und für die Zeit von sechs Monaten, wenn Personen als Genesen gelten. In dem ersten Entwurf des Gesetzes ist zudem eine Regelung enthalten, die besagt, wie häufig sich Menschen in Zukunft impfen lassen müssen. Ausgehend vom 1. Februar, an dem alle eine Erstimpfung haben müssen, ist die Zweitimpfung dann spätestens nach 42 Tagen fällig. Die mittlerweile als obligatorisch geltende Boosterimpfung ist dann in einem Zeitraum von mindestens 120 Tage und höchsten 270 Tagen vorzunehmen.

Ab dem 15. Februar werden den vorliegenden Informationen nach alle Personen, die noch nicht geimpft sind, dann vom Gesundheitsminister persönlich angeschrieben. Dort fordert er sie dann auf, die Impfung umgehend nachzuholen. Eine letzte Frist wird dann bis einschließlich 15. März gesetzt, dann werden die Verweigerer zur Kasse gebeten.

Nimmt man alle möglichen Strafen zusammen, so kostet die Weigerung, sich impfen zulassen, im Jahr dann 2.400 Euro. Allerdings sind dabei noch keine Verwaltungsgebühren mit enthalten, so dass sich die Summe auf bis zu 3.600 Euro erhöhen kann. Sollte es dann bei den betreffenden Personen noch immer kein Einsehen geben, so kann es auch zu einer Ersatz-Freiheitsstrafe kommen. Bis Ende Januar 2024 ist dieses Gesetz dem Vernehmen nach befristet.

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  • Das ist Richtig so, da ist nicht mehr zu zu sagen , es wurde schon zu lange gezögert.

    • Sie stimmen also der Staatserpressung zu - Sie sollten sich schämen.
      Hoffentlich sind Sie kein Dr. med. !!!!

    • Dann lass du dich doch impfen Franzl.. und lass die anderen mit deiner faschistischen Ideologie in Ruhe.

    • Sie wollen sich tatsächlich permanent zur Impfung verpflichten lassen? Das gilt nämlich nicht nur für momentane Ungeimpfte...

    • "Das ist richtig" schreibt man klein, Herr Dr. Jansen. Haben Sie sonst noch etwas zu sagen?

    • Was soll das jeder kann über sich selbst bestimmen. Die Menschen die nicht geimpft sind tragen den Virus nicht durch die Gegend. Das machen die geimpften und genesenen. Die anderen dürfen nirgends mehr hin und trotzdem steigen die Zahlen. Darüber würde ich mal nachdenken. Die Menschen die nicht geimpft sind müssen zu dem täglich einen Test machen. Sind also Corona frei . Und was passiert mit geimpften ,nichts. Sie tragen den Virus in die Welt. Im Krankenhaus liegen auch 50% der geimpften, also nicht besser oder schlechter gestellt.

  • Mit diesen Impfstoffen unglaublich, mein Glaube an die Menschheit ist nun völlig im Argen, dafür gibt es keine Entschuldigung und wird es auch nie geben. Bin gespannt was man denn dann erzählt, wenn das Erhoffte wieder nicht eintritt…

  • Lest genau, ist geplant, muss erst noch durch das Verfassungsgericht! Ist also noch nicht endgültig! Da darf man sich nicht verrückt machen lassen oder gar schnell noch spritzen lassen! So ein Abo ist nicht rechtmäßig, das würde ja bedeuten, dass mindestens 5 Spritzen genommen werden müssen! Wer würde das wohl schadlos überstehen?? Was würde das den Staat kosten, wenn er für alle Schäden aufkommen muss, da dürfte das Geld von den Verweigerern nicht ausreichen! Erzwingungshaft kostet auch Geld und gibt es überhaupt so viele Gefängnisse oder werden Lager errichtet??
    Die können nicht alle Menschenrechte kippen, das kann einfach nicht sein.

  • Der Europäische Gerichtshof hat am 27.1.2021 endgültig über das Verbot von Zwangsimpfungen entschieden. Resolution 2361/2021.
    So ist es auch richtig, jeder soll selbst entscheiden.
    Immer diese Klugscheißer hier.

  • Eine generelle Impfpflicht ist nur auf den ersten Blick zielführend.
    1.entspricht sie nicht den freiheitlichen Grundgesetzregeln und ist mithin gesetzeswidrig
    2.ist auf Dauer eine solche Pflicht keineswegs hinreichend überprüfbar und stellt lediglich einmal mehr eine ratlos provokante Staatsgängelung mit folgendem Politikverdruß dar

  • Der Europäische Gerichtshof hat am 27.1.2021 endgültig über das Verbot von Zwangsimpfungen entschieden. Resolution 2361/2021.
    Richtig so... Jeder soll selbst entscheiden können, ja oder nein...
    Nicht immer diese Neumalklugen hier im Forum.

  • Söder wird es gerne und zeitnah auch für Deutschland durchdrücken.
    Wie krank doch ein System durch unfähige, bösartige Anti-Menschen gemacht werden kann. Hätte man nie gedacht. Aber durch eine gekaufte (Abendessen Merkel) Judikative und eine hörige Executive kann man natürlich seine sadistischen Feldzüge führen, um sich als Lobbyist persönlich zu bereichern.
    Andere Gründe kann solche diktatorische Art nicht haben.

  • @Richy
    Das ist so leider nicht korrekt. Diese Resolution kommt vom Europarat:
    Am 8. Oktober 2021 erklärte die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen: „Unsere Verträge sind sehr klar. Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen.(1)“. Seit Ende 2019 verhandelt die Europäische Union mit dem Europarat über ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention(2).
    Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“

    Heute schreit diese Bitch nach der Abschaffung des Nürnberger Kodex. Ganz im Sinne, was interessiert mich 1933-1945.
    Dazu:
    Zwischen 1933 und 1945 war das Robert Koch-Institut als staatliche Forschungseinrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens eng in die nationalsozialistische Gewaltpolitik eingebunden.
    Hier der Link dazu: "https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Geschichte/ns-geschichte_node.html"

  • Dr. Ute Klein
    Den Impfzwang kann nur eine Diktatur durchsetzen. Jetzt ist doch die Diktatorin, Merkill, weg, die von ihren Einheitsparteien bisher blind und gehorsam gestützt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die FDP , die jahrelang vom Wähler unter der 5% - Hürde gehalten wurde, die Diktatur jetzt mitmacht; denn das wäre der parteiliche Sebstmord für die Lindner-FDP.

    Ich kann absolut nicht verstehen, daß in dieser Joschka Fischers Schweinerepublik auch noch die Ärzte die Pflichtimpfung nicht nur befürworten, sondern sogar fordern, als wüßten sie nichts von den vielen Impfdurchbrüchen, wie man das heute für ein Versagen der doppelten Impfung umschreibt, den vielen Impftoten und dem staatlichen Verbot, den Forderungen von Angehörigen nachzukommen, eine Obduktion an ihren Verstorbenen durchzuführen.
    Dieser marode Rechtsstaat weiß genau, warum er das Obduktionsverbot an Impftoten befahl.

    Ich schrieb schon einmal an anderer Stelle, daß mein Bruder sich hat impfen lassen trotz meines Abratens. Die Folge war 3 Wochen nach der 2. Impfung Herzstillstand infolge einer vom Impfen erfolgten Herzmuskelentzündung, die allerdings bei meiner Schwägerin gottlob ausblieb. Glücklicherweise konnte mein Bruder reanimiert werden.

    Daß die Impfungen absolut nichts taugen, erkennt man daran, daß rund zwei Drittel der Einwohner in Deutschland geimpft sind und trotzdem an Covid19 erkrankten. Je mehr geimpft wurde, desto mehr Menschen erkrankten und steckten sogar ungeimpfte wie auch geimpfte Menschen an. Dem Staat mit seinem staatlichen RK-Lügeninstitut ist nicht zu trauen.

    Nach meiner Vermutung führen gerade die impfgeilen Verbrecherstaaten auf Befehl von höheren Stellen die Impfungen durch, um die Bevölkerungen zu reduzieren. Das ist auch der Grund für das staatliche Zwangsbezahlfernsehen mit relativ hohen gelogenen Zahlen von ungeimpften Toten Angst und Schrecken zu verbreiten, wie das eben in Diktaturen üblich ist.

    • Wie blöde seid ihr alle hier ????? Zieht doch nach Sachsen......zu euren Verweigerungsbrüdern ...... im Übrigen sollte man schon den juristischen Unterschied zwischen Impfpflicht und Impfzwang kennen bevor gepostet wird ....🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️

    • Dr Ute Klein - Ziehen Sie um nach Sachsen ......Sie haben nicht alle Latten am Zaun ...🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️

  • @ Richy
    Leider ist Ihre Aussage nicht richtig.
    Entschieden hat nicht der Europäische Gerichtshof sondern nur der Europarat:
    Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“
    Dieses Papier ist jedoch seine Tinte nicht wert!!
    Kurzinformation!
    Rechtscharakter von Resolutionen der Parlamentarischen
    Versammlung des Europarats:
    Resolutionen gehören zum Rechtsinstrumentarium der Parlamentarischen Versammlung (PV) des
    Europarats.1 Als internationale Organisation richten sich die Rechtsbeziehungen des Europarats
    bzw. seiner Organe (Ministerkomitee und Parlamentarische Versammlung) gegenüber den
    Mitgliedstaaten nach Völkerrecht.2 Dies bedeutet, dass der Europarat weder die Möglichkeit hat,
    Beschlüsse zu fassen, welche die Mitgliedstaaten unmittelbar verpflichten, noch Entscheidungen
    zu treffen, die unmittelbar im innerstaatlichen Bereich der Mitgliedstaaten wirksam sind.3
    Die Parlamentarische Versammlung (früher: „Beratende Versammlung“) ist das beratende Organ
    des Europarats. Die PV erörtert Fragen, die in ihre Zuständigkeit fallen und übermittelt ihre
    Beschlüsse dem Ministerkomitee in Form von Empfehlungen (Art. 22 der Europarats-Satzung).
    Eine Rechtsverbindlichkeit ihrer Resolutionen oder eine Befolgungspflicht seitens der Mitglied-
    staaten ergibt sich daraus gerade nicht. Anders als z.B. Art. 25 der VN-Charta (bzgl. Resolutionen
    des VN-Sicherheitsrats) sieht die Satzung des Europarats eine solche Pflicht gerade nicht vor.
    Entschließungen der Europarats-PV beinhalten Meinungsäußerungen der Versammlung mit
    empfehlendem, nicht aber rechtsverbindlichem Charakter.4 Den Mitgliedstaaten des Europarats
    steht es demnach frei, die Entschließungen der Versammlung (nur) zur Kenntnis zu nehmen oder
    ins nationale Recht umzusetzen; eine Pflicht dazu besteht nicht.

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Alexander Grünstedt