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Partner aus Nicht-EU-Staaten dürfen wieder einreisen

Das Corona-Virus und die damit einhergehenden Beschränkungen bedeuteten eine monatelange Zwangstrennung für viele unverheiratete, ausländische Paare. Doch diese soll nun nächste Woche enden. Ab kommendem Montag nämlich sollen Partner und Partnerinnen aus Drittstaaten gegen den Nachweis einer „aus Dauer angelegten Partnerschaft“ wieder nach Deutschland einreisen können. Dies teilte das Bundesinnenministerium gestern mit.

Das es sich bei einer Partnerschaft wirklich um eine „auf Dauer angelegte“ handelt, soll etwa durch einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland oder durch ein vorheriges persönliches Treffen in Deutschland nachgewiesen werden. Hierfür soll neben Reiseunterlagen, die ein Treffen belegen, auch die Einladung des in Deutschland lebenden Partners vorgelegt werden. Außerdem müssen beide Partner eine Erklärung unterschreiben, die belegt, dass eine Beziehung überhaupt besteht. Ob bei falschen Angaben empfindliche Strafen drohen ist bisher nicht kommuniziert worden.

Um das Coronavirus einzudämmen hatten Deutschland und andere EU-Staaten ein weitreichendes Einreiseverbot für Bürgerinnen und Bürger der allermeisten Nicht-EU-Staaten verhängt.
Zwar waren auch in der jüngsten Vergangenheit Besuche bei Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder nahen Angehörigen unter bestimmten Bedingungen auch aus Nicht-EU-Staaten erlaubt, doch unverheiratete Paare konnten sich in Deutschland nicht sehen.

Politiker verschiedener Parteien hatten in den vergangenen Wochen eine Änderung gefordert. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte aber auf eine europäische Regelung gedrängt. Die neue Regelung könne nun “im europäischen Rahmen” umgesetzt werden, sagte Seehofer am Freitag.
Inwieweit nun die übrigen Staaten bei dieser Regelung mitziehen und ob sie tatsächlich schon bald europaweit gilt, bleibt abzuwarten.
Für die betroffenen Paare dürfte die Aufhebung des Verbotes aber eine echte Erleichterung sein.

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Author
Jerry Heiniken