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Politik einigt sich auf Corona-Notbremse

Der Bund und die Länder haben die geplanten Öffnungsschritte vor der Schaltkonferenz der Länderchefs mit der Kanzlerin konkretisiert. In der nun vorgelegten Beschlussvorlage, die mehreren Medien vorliegt, sind genaue Vorgaben zu einem Notbremsmechanismus enthalten. Dieser soll dann in Kraft treten, wenn die Infektionszahlen erneut ansteigen und strengere Kontaktbeschränkungen notwendig werden.

Geplant ist ein Einsatz dieser Notbremse, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100 Fälle pro 100.000 Einwohner steigt, so der Entwurf. Die bislang gültigen Kontaktbeschränkungen sollen dann „ab dem zweiten darauffolgenden Werktag“ wieder in Kraft treten. Das bedeutet, dass sich dann nur noch Personen aus einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person treffen dürfen. Ausgenommen davon sind Kinder bis 14 Jahre.

Zudem werden mit der aktualisierten Beschlussfassung auch die Bedingungen für eine Wiedereröffnung von Geschäften des Einzelhandels leicht gelockert. Geplant war zunächst, dass pro 20 Quadratmeter Geschäftsfläche nur eine Kundin oder ein Kunde zugelassen werden sollten. Nun sollen „für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche“ zehn Quadratmeter angesetzt werden. Alle Flächen, die darüber hinausgehen, sollen auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter begrenzt werden.

Generell skizziert die aktuelle Beschlussvorlage einen fünfstufigen Öffnungsplan für einen Weg raus aus dem Lockdown. Im den vorhergehenden Entwurf waren noch vier Stufen genannt worden. In der nun vorhandenen fünften Stufe sollen Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 50 Personen möglich sein. Doch ist dafür die Voraussetzung, dass nach dem Inkrafttreten der vorherigen Stufe die Sieben-Tage-Inzidenz 14 Tage lang stabil unter 35 bleibt.

Die Länder haben auch in der neuen Vorlage die Entscheidungshoheit über die künftigen Öffnungsschritte. Dabei können dann landesweit oder auch nur regional die Öffnungen erfolgen. Allerdings soll der Lockdown dem Grunde nach bis zum 28. März verlängert werden.

Schnelltests sind dabei ein wichtiger Baustein für weitere Lockerungen. In der aktualisierten Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen heißt es dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger zumindest einmal in der Wochen einen kostenlosen Corona-Schnelltest machen sollen. Die Kosten dazu trägt somit der Bund. Vorher war noch von zwei Gratisschnelltests in der Woche die Rede. Wörtlich heißt es nun in dem Papier, dass „mindestens“ ein Test möglich sein soll.

„Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern“ solle dieses Angebot gemacht werden. In kommunalen Testzentren wie auch bei niedergelassenen Ärzten sollen diese Test dann abgenommen werden. Gesundheitsminister Jens Spahn hatte ursprünglich angekündigt, dass ab 1. März jeder einen kostenlosen Test erhalten sollte.

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Jerry Heiniken