Rauchmelder-Austausch in Millionen Haushalten

Viele Haushalte sind sich nicht immer im Klaren darüber, dass sie eine der unscheinbaren Kleingeräte an der Decke hängen haben, wäre es nicht für das irritierende Piepsen, wenn man etwas zu lange in der Pfanne braten lässt. Rauchmelder sind in den meisten Bundesländern zur Pflicht geworden und können durch die nervigen Geräusche Leben retten, wenn heftige Rauchentwicklung durch einen Brand entsteht. Diese Brandmelder haben allerdings eine begrenzte Lebensdauer und müssen alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Im Jahr 2026 sind sieben Bundesländer an der Reihe, die einen umfassenden Rauchmelder-Austausch in allen ihren Gebäuden durchführen müssen. 

Die Rauchmelder-Austauschpflicht gilt für alle Hausbesitzer und ist durch die einzelnen Bundesländer geregelt. 2026 müssen Hauseigentümer in  

– Brandenburg,  

– Bremen 

– Hamburg  

– Mecklenburg-Vorpommern 

– Niedersachsen 

– Sachsen  

– Sachsen-Anhalt 

die Rauchmelder in ihren Häusern wechseln. Wer zur Miete lebt, ist nur insofern betroffen, dass der Vermieter einen Bescheid schicken wird, um den Austausch in der Wohnung oder dem Haus zu veranlassen. 

Gesetzliche Verpflichtung und Ausnahmen 

Von dem Rauchmelder-Austausch sind diejenigen ausgenommen, die einen Rauchmelder später als 2016 angebracht haben. Dies muss jedoch überprüft werden, indem man auf eine Leiter steigt und das Gerät abschraubt. Auf der flachen Seite ist nämlich das Herstellungsdatum des Rauchmelder aufgedruckt, das auf keinen Fall älter als zehn Jahre sein sollte. Obwohl die Rauchmelder in vielen Fällen an den Stromkreis des Hauses angeschlossen sind und demnach keinen Batteriewechsel benötigen, können die Geräte mit der Zeit von Staub und Luftverschmutzung beeinträchtigt werden und nicht mehr standesgemäß funktionieren. Die allgemeine Austauschfrist wurde eingeführt, um eine regelmäßige Überprüfung zu erzwingen. In der Regel haben Hausbesitzer eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf der zehnjährigen Austauschfrist, um den Austausch durchzuführen. Wer dem nicht nachkommt, muss abhängig vom Bundesland mit hohen Bußgeldern rechnen. 

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Alexander Grünstedt