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Reisebuch umgekippt: ein Toter, viele Verletzte

Ein Reisebus des beliebten Anbieters Flixbus ist am Sonntag auf der Autobahn umgekippt. Mindestens eine Person wurde bei dem Unfall getötet, viele Menschen wurden verletzt.

Ein Reisebus der Organisation Flixbus ist am Sonntag auf der A9 nahe Leipzig verunglückt. Nach ersten Erkenntnissen kam eine Person bei dem Unfall ums Leben. Darüber hinaus wurden 73 verletzt unter ihnen ein achtjähriges Kind. Sieben Personen wurden schwerverletzt, erklärte ein Polizeisprecher am Sonntag-Abend.

Der genaue Unfallhergang war zunächst unklar. Der Bus befand sich auf dem Weg von Berlin nach München. Ersten Ermittlungen zufolge sei jedoch kein anderes Fahrzeug an dem Geschehen beteiligt gewesen. Offenbar kam der Bus von der Fahrbahn ab, fuhr dabei über die Autobahnbegrünung und kippte schließlich seitlich um.

Der Reisanbieter Flixbus erklärte in einer ersten Stellungnahme: „Unser Mitgefühl gilt den betroffenen Fahrgästen und Busfahrern sowie deren Familien und Freunden.“

Die A9 wurde zwischen Bachfurt und Leipzig-West in beide Richtungen gesperrt. Zahlreiche Einsatzkräfte räumten die Autobahn und kümmerten sich um die Verletzten. Auch Hubschrauber waren im Einsatz.

Der Fall erinnert an das Busunglück vom 17. August 2018. Damals war ein Flixbus auf der A19 bei Malchow von der Fahrbahn abgeraten und wie im aktuellen Fall umgekippt. Der Bus hatte sich auf dem Weg von Stockholm nach Berlin befunden. Der Unfallforscher Siegfried Brockmann, der für den Gesamtverband der deutschen Versicherer derartigen Fällen auf den Grund geht, hatte damals erklärt, dass Sekundenschlaf und Übermüdung bei solchen Fällen oft eine Rolle spielen. Bei dem damaligen Unfall wurden 22 Menschen verletzt, sechs davon schwer. Brockmann folgerte, dass die hohe Zahl der Verletzten darin begründet liegen könne, dass viele Passagiere sich nicht anschnallten. “Die Anschnallquote ist grundsätzlich sehr schlecht bei Bussen”, so der Experte.

Im Zuge der Ermittlungen muss geklärt werden, ob menschliches oder technisches Versagen beim aktuellen Fall eine Rolle spielen. In Anbetracht des Todesfalles und der erschreckend hohen Zahl an Verletzten dürfte auch die Anschnallpflicht thematisiert werden. Laut Straßenverkehrsordnung müssen in Reisebussen seit Oktober 1999 Anschnallgurte angebracht sein. Ist im Bus ein Gurt vorhanden, so sind Reisende verpflichtet, diesen auch zu benutzen. Sonst droht theoretisch ein Bußgeld. Faktisch wird die Anschnallpflicht jedoch selten überprüft. Die Busfahrer sind zwar verpflichtet, die Fahrgäste darauf hinzuweisen, dass sie die Gurte benutzen sollen, es gehört jedoch nicht zu den Aufgaben des Buspersonals die Einhaltung der Gurtpflicht zu kontrollieren.

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Sara Breitner