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Ruheständler aufgepasst: 2023 kommen folgende Rentenanpassungen

Rentner dürfen sich schon bald über mehr Geld freuen. Die Freude hält aber nur solange an, bis sie die zugehörigen Steuern berücksichtigt haben. Denn mit der Erhöhung der Ruhestandsbezüge rutschen etliche Rentner in die Steuerpflicht. Auch ein Vergleich mit der Inflationsrate von aktuell mehr als 10% treibt Rentnern vermutlich eher Tränen in die Augen.

Nächstes Jahr steht erneut eine deutliche Rentenerhöhung an. Finanzexperten warnen allerdings davor, diese komplett einzukalkulieren. Denn alles was den Steuerfreibetrag übersteigt, muss auch versteuert werden.

Wie die „Bild am Sonntag“ zuerst berichtete, steht für alle Rentner im kommenden Jahr eine weitere Erhöhung der Bezüge an. „Nach den jetzt vorliegenden Daten können die Rentnerinnen und Rentner im Sommer erneut mit einer spürbaren Rentenerhöhung rechnen“, wird Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zitiert. Er bezieht sich auf den aktuellen Rentenbericht 2022, der die Rentenentwicklung anhand der Lohnentwicklung beurteilt.

Demnach rechnen die Experten des Rentenversicherungsberichts nächstes Jahr mit einem Lohnzuwachs von durchschnittlich 4,5 Prozent. Da die gesetzliche Rente an die Löhne gekoppelt ist, sollen auch die Ruheständler davon profitieren. Heil betonte, wie wichtig es ihm sei, dass „auch die Rente profitiert“.

Auch das Finanzamt profitiert. Denn viele Rentner rutschen mit dieser Rentenerhöhung in die Steuerpflicht.

3,5% in Westdeutschland – 4,2% im Ostdeutschland

Geplant ist demnach zum 1. Juli 2023 eine Rentenerhöhung von 3,5 Prozent in Westdeutschland und um 4,2 Prozent im Osten der Bundesrepublik. Wer bisher 500 Euro Rente bezieht, bekommt also ab Juli 17,50 Euro bzw. 21 Euro mehr – brutto. Eine Rente von 1000 Euro steigt um 35 Euro bzw. 42 Euro. Rentner mit Bezügen von 2000 Euro bekommen im Sommer sogar 77 Euro bzw. 92,40 Euro dazu.

Bis zu 10,2 Prozent in Österreich

In Österreich werden im kommenden Jahr die Pensionsbezüge (analog zum deutschen Rentensystem) gestaffelt angehoben. Die anstehende Erhöhung liegt demnach bei 5,8 bis 10,2 Prozent. Aus dem Koalitionsbeschluss geht folgende Staffelung hervor:

• 10,2 Prozent Erhöhung für Bezieher der Ausgleichszulage bis zu 1030 Euro
• 8,2 Prozent und mehr für Pensionen bis ca. 1700 Euro
• 8,2 bis 5,8 Prozent degressiv stehen für Pensionen bis 2.360 Euro an
• Wer die Höchstbeitragsgrundlage von 5,670 Euro im Monat übersteigt, erhält pauschal 329 Euro dazu

“Das hilft in der aktuellen Situation mit den enormen Preissteigerungen den Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen”, begrüßt der österreichische Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) die Entscheidung.

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Sara Breitner