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Seit November gelten neue Regelungen für den Rundfunkbeitrag bei Zweitwohnungen

In diesem Jahr hatten viele Zweitwohnungsbesitzer ihre liebe Not, eine Doppelzahlung für Radio und TV abzuwenden. Nun gelten neue Regeln, die allerdings kaum jemand kennt.

Verärgerung bei vielen Besitzern von Neben- und Ferienwohnungen. Denn sie sollten schon längst keine doppelten Gebühren mehr bezahlen. Am 18. Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits geurteilt, dass derjenige, der bereits für seine Hauptwohnung 17,50 Euro im Monat an Rundfunkgebühren bezahlt, dies für die Zweitwohnung nicht mehr muss. Allerdings hatten viele Betroffene Mühe, diese Doppelbelastung loszuwerden. Melderechtliche Hürden waren immer wieder Grund für den Beitragsservice, Anträge auf Befreiung abzulehnen. „Allein bei uns gingen wöchentlich viele Verbraucherbeschwerden ein“, berichtet Julia Zeller, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern in München. Seit dem 1. November gelten nun neue Regeln, allerdings müssen Betroffene selber handeln und das rasch.

Das gilt derzeit

Jeder Haushalt muss seit 2013 den Rundfunkbeitrag zahlen, gleich ob die Bewohner ein Empfangsgerät besitzen oder nicht. Ebenso ist es unerheblich, wie viele Leute in einer Wohnung leben, so dass Alleinlebende stärker belastet werden als Familien oder WG’s. Hier fällt der Rundfunkbeitrag nur einmal an. Auch eine beruflich genutzte Zweitwohnung oder ein privat genutztes Ferienhaus unterliegt der Zahlpflicht, so dass auch dies für Verdruss sorgt. 2018 erachtete das Bundesverfassungsgericht diese Praxis als verfassungswidrig und entschied, wer für den Hauptwohnsitz schon die Gebühren bezahlt, muss dies nicht für die Nebenwohnung tun.

Hürden über Hürden

Wer allerdings als Besitzer einer Zweitimmobilien davon profitieren wollte, musste selbst aktiv werden. Einen Antrag auf Befreiung konnte seit dem 18. Juli letzten Jahres gestellt werden. Dies taten nach Aussage der Juristin Zeller auch viele Betroffene. Doch problematisch war für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, dass es in der Praxis darauf ankam, wer wo behördlich gemeldet war und wer für den Rundfunkservice der Erst- und Zweitwohnung angemeldet war. Daher kam es zu vielen Abfuhren seitens des Beitragsservices. Fachfrau Zeller betont denn auch: „Solche Verbraucher hatten bislang schlicht Pech.“

Lediglich derjenige, der mit der Hauptwohnung gemeldet war, konnte sich für die Nebenwohnung befreien lassen. „Es war oft wenig kundenfreundlich, was da so alles passiert ist“, sagt Zeller.

Nun wird es endlich weniger kompliziert

Die Länderchefs haben sich nun zum 1. November auf folgende Änderungen geeinigt: Nun kommt es nicht mehr drauf an, wer wo gemeldet ist, sondern lediglich ob schon ein Beitrag für eine gemeinsame Hauptwohnung gezahlt wird. Ist dies der Fall, so ist die Nebenwohnung vom Beitrag befreit. Dies gilt auch für Ehepaare, „die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten“, so der Justiziar Hermann Eicher vom SWR.

Das ist jetzt zu tun

Verbraucherschützerin Zeller empfiehlt daher Betroffenen, die eine Absage erhalten haben, umgehend einen neuen Antrag zu stellen. Anträge können auch online unter www.rundfunkbeitrag.de gestellt werden, denn nur wer sich kümmert, zahlt nicht doppelt. Es erfolgt keine automatische Prüfung. Dabei ist wichtig, dass ein Zweitwohnsteuerbescheid oder eine Meldebescheinigung mit dem Einzugsdatum sowie die Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnung hervorgeht. Ebenso ist eine Kopie der Heirats- respektive Verpartnerungs-Urkunde beizulegen. So sollte einer Befreiung ab dem Monat der Antragstellung nichts mehr im Wege stehen.

Diese Regelungen gelten auch für Dauercamper, die den Sommer oder Winter im Wohnmobil verbringen. Auch können Bewohner von Gartenhäusern und Datschen, die außerhalb von Kleingartenanlagen stehen, im Einzelfall von den Regelungen profitieren.

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Author
Jerry Heiniken