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Tausende Besucher flüchten vor Feuer aus brennendem Freizeitpark

Ein Großbrand zwingt am Mittwoch Tausende Besucher eines deutschen Freizeitparks zur Flucht. Die Achterbahnen waren glücklicherweise nicht betroffen.

Die Flammen loderten stattdessen in einem ehemaligen Verwaltungsgebäude des Heideparks, fernab der Besucherströme. Trotzdem entschied man sich aus Sicherheitsgründen zur Evakuierung der rund 4500 Besucher. Die Menschen wurden zu ihren Autos geleitet, so ein Sprecher der Polizei im Heidekreis und des Heideparks.

Die Feuerwehr rückte mit einem Großaufgebot von etwa 100 Einsatzkräften an. „Das Feuer ist um 14.40 Uhr aus unerklärlichen Gründen ausgebrochen“, gab eine Sprecherin des Parks zu Protokoll. Die Räumung habe gut funktioniert und sie gehe davon aus, dass der Freizeitpark am Donnerstag wieder geöffnet werden kann.

Das Heide Park Resort in Soltau, Niedersachsen, misst 850.000 Quadratmeter und ist damit der zweitgrößte deutsche Freizeitpark. Er gehört zur Merlin Entertainments Group aus Großbritannien und besitzt 43 Fahrgeschäfte. Alle Attraktionen sind im Eintrittspreis inkludiert.

Unglücke in Freizeitparks und auf Achterbahnen passieren in regelmäßigen Abständen. o gab es erst beim Münchner Oktoberfest einen Vorfall, bei dem zwei Waggons zusammengestoßen und mehrere Menschen verletzt worden sind. Die Unfallursache ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Vor einem Jahr gab es ein Achterbahn-Unglück mit mehr als 30 Verletzten im Freizeitpark Legoland. Ein Sachverständigen-Gutachten legt nahe, dass der Unfall durch mangelhafte Sorgfalt verursacht worden sein könnte.

Anfang August 2022 kam eine 57-jährige Frau aus dem Saarland im Freizeitpark Klotten ums Leben, als sie aus der fahrenden Achterbahn stürzte. Ermittlungen ergaben, dass das Fahrgeschäft für Menschen mit höherem Körpergewicht gefährlich ist, da sie aufgrund von “kurvenbedingten Fliehkräften” aus den Sitzen katapultiert werden können.

Die Sicherheit von Achterbahnen ist in Deutschland genau geregelt, und zwar im Baurecht. Dieses unterscheidet sich allerdings je nach Land. “Man orientiert sich an einer europäischen Norm, die sehr klar regelt, welche Anforderungen an verschiedene Fahrgeschäfte gestellt werden”, sagt André Siegl vom TÜV-Verband zum ZDF. “Ein sich langsam drehendes Kinderkarussell hat ganz andere Sicherheitsanforderungen als ein Gerät mit Überkopfbewegungen.”

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Martin Beier