Kategorien: News News-App

Trotz hoher Inzidenz: Stadt verweigert Corona-“Notbremse”

Seit nunmehr drei Tagen liegt die rheinland-pfälzische Stadt Pirmasens bei der Sieben-Tage-Inzidenz weit über 100. Doch nur halbherzig zieht der Oberbürgermeister der Stadt die Corona-„Notbremse“. Und das hat einen bestimmten Grund.

Lediglich mit halber Kraft zieht die Stadt Pirmasens in Rheinland-Pfalz die vorgegebene Corona-„Notbremse“. Und das, obwohl die Stadt seit mehr als drei Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 aufweist. Strengere Regeln gelten ab dem heutigen Tag zwar bei den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sowie beim Einkaufen, aber die Geschäfte selbst bleiben weiterhin offen. Die Stadt hat am Sonntag dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der diese Schritte hervorgehen. Damit weicht Pirmasens von der Corona-Strategie des Landes erheblich ab.

Denn in dem Falle, wie er derzeit in Pirmasens ersichtlich ist, sieht die rheinland-pfälzische Corona-Bekämpfungsverordnung vor, dass eine „Notbremse“ gezogen wird: Dabei ist unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre sowie eine Begrenzung der Mobilität auf maximal 15 Kilometer und die Schließung der Geschäfte zu veranlassen. Ab Montag darf man nun in Pirmasens zwar nur noch eine Person eines anderen Hausstandes treffen und auch im Einzelhandel wird die maximal Kundenzahl in den Geschäften verringert. Allerdings bleiben alle Geschäfte dem Grunde nach geöffnet. Auch wird es keine nächtliche Ausgangssperre oder die 15-Kilometer-Begrenzung geben. Die Inzidenz in der Stadt liegt seit dem vergangenen Donnerstag bei weit über 100. Am Sonntag wurde ein Wert von 154,1 vermeldet, was der höchste Wert im gesamten Bundesland ist.

Der Oberbürgermeister von Pirmasens, Markus Zwick, wird in einer Mitteilung der Stadt von Sonntag mit den Worten zitiert, dass eine komplette Schließung der Geschäfte aufgrund der besonderen Situation vor Ort unverhältnismäßig und rechtswidrig sei. So lasse sich der aktuell starke Anstieg auf mehrere Corona-Ausbrüche in Kindergärten zurückführen. Von den 64 neuen Infektionen der vergangenen Woche gehen knapp 44 Prozent nachweislich auf diese Ort zurück.

„Bei der Entscheidung über zusätzliche Schutzmaßnahmen dürfen Inzidenzen alleine nicht isoliert betrachtet werden“, wird Zwick weiter zitiert. Dass der lokale Einzelhandel sowie die körpernahen Dienstleistungen überhaupt einen maßgeblichen Anteil am derzeitigen Infektionsgeschehen haben, sei momentan nicht ersichtlich. Außerdem beruft sich Zwick auf eine Entscheidung, die das Oberverwaltungsgericht des benachbarten Saarlandes am vergangenen Dienstag beschlossen hatte, das einzelne Beschränkungen des Einzelhandels kassiert hatte.

Social
Author
Alexander Grünstedt