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“Unrechtmäßig” – Gericht verbietet bundesweit den Einsatz von Streckenradar

In anderen Ländern Europas werden die so genannten Streckenradarkontrollen bereits sehr erfolgreich eingesetzt. In Deutschland gibt es für diese Art der Tempokontrollen erhebliche Datenschutzbedenken. Ein Gericht in Hannover hat dies jetzt in einem Urteil bestätigt.

Das Verwaltungsgericht in Hannover entschied am Dienstag, dass das bundesweit erste Streckenradar zu unrecht in Betrieb gegangen ist und daher umgehend abgeschaltet werden muss. Für den Betrieb der Radaranlage, die die Kennzeichen aller vorbeifahrender Autos scannt, gebe es nach Auffassung des Gerichts keine Rechtsgrundlage. Die Anlage an der B6 bei Laatzen werde nach Angaben des Innenministeriums in Hannover umgehend außer Betrieb genommen. Ein Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.

Im Zuge der Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes soll künftig für eine ausdrückliche Rechtsgrundlage gesorgt werden, ließ das Ministerium mitteilen. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg werde geprüft.

Erst vor zwei Monaten hatte der Testbetrieb begonnen. Bei der als Section Control genannten Anlage wird die Geschwindigkeit nicht nur, wie sonst üblich, an einer Stelle kontrolliert. Vielmehr wird auf einem längeren Streckenabschnitt das Durchschnittstempo, zum Beispiel auf einer unfallträchtigen Straße, gemessen. Dieses Streckenradar wird in vielen europäischen Nachbarländern, unter anderem in Österreich, Belgien und den Niederlanden, bereits mit großem Erfolg genutzt.

Datenschutzbedenken gab es hingegen in Deutschland, auch die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen stellte sich dagegen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sah der Kläger in der Nutzung dieser Anlagen verletzt und hatte sich in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar berufen. Darin hieß es, dass das Erfassen von allen Kennzeichen seitens der Polizei ausschließlich zu Kontrollzwecken teilweise als verfassungswidrig angesehen wurde.

Insgesamt wurden seit dem Start des Probebetriebs bisher auf dem Abschnitt der B6 bei Laatzen in zwei Monaten 141 Raser ertappt. Erlaubt sind hier 100 km/h, der Schnellste fuhr mit 189 km/h im Durchschnitt durch diese Section Control. Sofern keine Beschwerde eingelegt wird, ist der Bußgeldbescheid wirksam und die Strafe, falls schon überwiesen, kann auch nicht mehr zurückgefordert werden.

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Jerry Heiniken