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Vorsicht, Falle! 100.000 Euro Bußgeld für Ihren Weihnachtsbaum drohen

Bei der Auswahl des Weihnachtsbaumes gibt es eine Falle, die es zu vermeiden gilt. Sonst wird es teuer: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld müssen Sie zahlen, sofern Ihr Baum von Ihnen selbst im Wald geschlagen wurde. Denn das ist nicht romantisch, sondern vor dem Gesetz Diebstahl. 

Je nach Bundesland und der Zahl der gefällten Bäume drohen also Strafen für Diebstahl und Hausfriedensbruch; ebenso, wenn Sie Holz für den heimischen Kamin holen wollen. Denn ein Park oder Wald mit allem darin ist kein Selbstbedienungsladen, sondern gehört immer jemandem. Das sind entweder Privatleute oder der Bund, die Länder oder Körperschaften wie Gemeinden und Städte. Wer also Äste, Tannengrün, Moos oder Zapfen sammeln will, muss sich dieser Tatsache bewusst sein.

Theoretisch muss man immer fragen, bevor man etwas mitnimmt. Praktisch wird bei Kleinigkeiten wie Kastanien, ein paar Tannenzapfen oder herabgefallene Zweige niemand etwas dagegen haben, solange es haushaltsübliche Mengen sind und man sie nicht für gewerbliche Zwecke holt. 

Denn dann greift die sogenannte Handstraußregelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39 Absatz 3. nicht mehr, die besagt: “Jeder darf […] wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.”

Wer nicht für den Eigenbedarf sammelt, sondern die mit dem Grünzeug gebastelten Werke verkaufen will, benötigt dafür die Zustimmung des Waldbesitzers. Sonst macht man sich des Diebstahls schuldig und hat laut bussgeldkatalog.org mit Bußgeldern zwischen 25 und 50.000 Euro zu rechnen, je nach Bundesland. Dem Bundeswaldgesetz (BWALDG) zufolge werden die Vorschriften zum Verhalten von Waldbesuchern über die jeweiligen Landeswaldgesetze (LWALDG) geregelt.

Und dann gibt es noch das Naturschutzgesetz: Dieses regelt zum Beispiel, dass einige Moosarten unter Naturschutz stehen und daher nicht angefasst werden dürfen. Für einen Laien ist es allerdings extrem schwierig, diese Arten von anderen zu unterscheiden. Generelle Vorsicht ist daher anzuraten. 

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Martin Beier