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Wichtige Änderungen für Verbraucher ab 1. Dezember – was Sie wissen müssen

Im Dezember treten wichtige Änderungen in Kraft, die die Verbraucher kennen sollten. Aktualisierungen von Verordnungen und neue Entlastungszahlungen werden eingeführt: Dazu gehören die Zahlungen für Gas und Energie. Außerdem gibt es eine Reihe von wichtigen Terminen, die Sie beachten sollten.

Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden
Im Dezember wird die Regierung die Vorauszahlung für Gaskunden übernehmen. Privatkunden und Kleinbetriebe, die Gas oder Fernwärme beziehen, werden in diesem Monat die Soforthilfe erhalten.

Energiepauschale für Rentner
Im Rahmen des Entlastungspakets erhalten Rentnerinnen und Rentner noch in diesem Monat eine Zahlung von 300 Euro. Diese Energiepauschale wird vor dem 15. Dezember ausgezahlt. Das Geld wird automatisch überwiesen und muss nicht angefordert werden.

08. Dezember: Bundesweiter Warntag
Am 8. Dezember um 11 Uhr wird ein Warnsignal an alle Mobiltelefone in Deutschland gesendet. Dies ist Teil einer bundesweiten Übung für den Ernstfall. Während der Katastrophenübung wird Ihr Handy einen lauten Piepton von sich geben und eine Warn-SMS wird blinken.

Deutsche Bahn: Neuer Fahrplan und neue Preise
Die Deutsche Bahn veröffentlicht am 11. Dezember ihren neuen Winterfahrplan. Auf der Strecke von Köln nach München werden mehr Züge fahren. Dazu gehört auch der neue ICE 3neo, der auf der Strecke zwischen München, Köln und Dortmund eingesetzt werden soll.

Impfpflicht für Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen
Ende Dezember endet die Impfpflicht für Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen. Sie gilt seit März dieses Jahres und hat für heftige Kontroversen gesorgt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat jedoch noch nicht bestätigt, dass sie auslaufen wird.

Abgabetermine für Weihnachtspost
Die Deutsche Post hat darauf hingewiesen, dass Briefe und Postkarten noch bis zum 22. Dezember in Deutschland aufgegeben werden können. Dezember für die Zustellung innerhalb Deutschlands. Innerhalb Europas sollte die Weihnachtspost am 14. Dezember aufgegeben werden, außerhalb Europas bis spätestens 7. Dezember. Pakete brauchen je nach Zielort 2-8 Tage länger.

Verbot von Feuerwerkskörpern wird aufgehoben
In diesem Dezember wird das Verbot des Kaufs und des Abfeuerns von Feuerwerkskörpern generell aufgehoben. Den Verbrauchern wird jedoch empfohlen, sich zu vergewissern, dass es in ihrem Gebiet keine anderen Gründe für ein Verbot von Feuerwerkskörpern gibt.

Kommentare anzeigen

  • Da jammert man das ganze Jahr über verfehlte Klimaziele, aber die Silvesterknallerei kann natürlich auf keinen Fall abgeschafft werden. Da lässt man der Bevölkerung dann lieber das Gas zum Heizen ausgehen... Sehr gut!

  • Wenn man sich nicht wagt (weil ja offenbar weltweit üblich oder wegen der Pyrotechnik-Lobby), den auch brandgefährl. Knallerei-Feinstaub-Blödsinn zu verbieten, sollte man wenigstens die Steuern auf Feuerwerksartikel so weit erhöhen, dass damit sämtliche dadurch verursachte Schäden Unbeteiligter staatlicherseits reguliert werden; zumindest dann, wenn der/die Verursacher nicht ermittelt werden oder nur noch so viel Geld hatten, um sich an diesem Umweltfrevel beteiligen zu können.

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Kai Degner