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2023 eingeführtes Bürgergeld soll 502 Euro betragen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Regelsatz für das künftige Bürgergeld wird 502 Euro betragen. Damit werden die bisherigen Hartz-IV-Sätze ab dem 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro erhöht. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Sonntagausgaben berichten werden.

Dazu verändert die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die Art, wie die bisherigen Hartz-IV-Regelsätze an die Inflation angepasst werden. Aus dem Gesetzentwurf von Minister Hubertus Heil (SPD) geht hervor: Die Anpassung der Regelsätze wird künftig in zwei Schritten errechnet; Der erste Schritt entspricht dem bisherigen Procedere; Die Regelsätze werden mit Hilfe eines Mischindexes fortgeschrieben, der zu 30 Prozent die Entwicklung bei den Löhnen und zu 70 Prozent die Preisentwicklung berücksichtigt. Grundlage sind dabei jeweils die Daten aus dem zweiten Quartal des Vorvorjahres der Erhöhung und aus dem ersten Quartal des Vorjahres. Für die anstehende Erhöhung sind dies die Daten von Juli 2021 bis Juni 2022. Würde man die Erhöhung allein nach diesem Mechanismus berechnen, dann würde der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von 449 Euro auf 469 Euro erhöht. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, in einem zweiten Schritt auch die zu erwartende künftige Inflation einzubeziehen. Es gehe darum, "dass bei unveränderter Systematik der jährlichen Fortschreibung die zu erwartende Entwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindexes im Jahr der Anpassung mit einzubeziehen ist", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dies soll durch eine Prognose mit Hilfe der aktuellsten verfügbaren statistischen Daten passieren. Die Regierung will so dem Problem begegnen, dass durch die Inflation die Preise momentan viel schneller steigen als die Regelsätze. Durch den zweiten Berechnungsschritt kommt eine Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene auf 502 Euro zustande, ein Plus von 53 Euro im Vergleich zum bisherigen Regelsatz. Arbeitsminister Heil (SPD) hatte im Mai bei Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 eine Erhöhung um 40 bis 50 Euro in Aussicht gestellt. Im Gesetzentwurf sind zudem die Erhöhungen für die weiteren Gruppen aufgeführt: Für volljährige Partner soll es künftig 451 Euro Regelsatz geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige sind es 348 Euro, für bis zu 5-Jährige 318 Euro.

Foto: Euroscheine, über dts Nachrichtenagentur

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  • Habe nichts gegen die Unterstützung Bedürftiger einzuwenden. Doch nicht alle Hartz IV Bezieher sind arbeitsunfähig. Je höher die staatliche Unterstützung ausfällt, umso weniger Anreiz gibt es, sich einen Job zu suchen.
    Wenn heute jemand mit netto. 1000.--€ nach Hause kommt, Miete, Heizung ect. davon bezahlen muss, ist es durchaus möglich, dass diese Person am Ende nach Abzug der Kosten, weniger Geld hat als ein Hartz IV Bezieher.
    Wozu also noch arbeiten, wenn man ohne Arbeit genausoviel Geld hat, als mit Arbeit ?
    Der Staat sollte auch Bestimmungen schaffen, welche arbeitsfähige Hartz IV Bezieher dazu verpflichtet, sich zu bewerben um einen Job zu finden. Mal ein besonderes Augenmerk auf die Langzeitarbeitslosen werfen. Manche von denen, vorallem handwerklich Begabte, arbeiten nebenher und verdienen an der Steuer vorbei, ein Mehrfaches dessen, als das, was sie vom Staat bekommen. Kontrollen gibt es keine.
    Leider kann man bei uns niemanden dazu zwingen, einer Arbeit nachzugehen um sich selber den Lebensunterhalt zu verdienen.
    Ich bin im sozialen Wohnungsbau tätig und stelle fest, dass es viele junge Menschen gibt, die durchaus arbeitsfähig wären, aber den Tag durch Nichtstun verbringen. Die Miete wird gezahlt, Heizungskosten bezuschusst. Wenn eine Waschmaschine defekt ist, oder Möbelstücke gebraucht werden, dann geht man zum Amt. Ich bin der Meinung, wenn man auf Kosten der Gesellschaft lebt, sollte man auch bereit sein, etwas für die Gesellschaft zu tun und nicht nur die Frage stellen, von welchem Amt bekomme ich wieviel ?
    Arbeitsminister Heil und die Regierung sollten sich auch mal Gedanken darüber machen, welche Bestimmungen man einführen könnte, um arbeitsfähige Menschen in Arbeit zu bringen.
    Die Arbeitsbeschaffungsmassnahmen kosten sehr viel Geld , sind im Grunde überwiegend untauglich. Nicht jeder braucht einen Staplerführerschein.
    Den Betroffenen beibringen wie man eine ordentliche Bewerbung schreibt. Sich bewerben müssen, um einen Job zu finden. Das sollte dann auch überprüft werden. Wer dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird , verdreckt oder betrunken einen solchen Termin wahrnimmt, damit er mit Sicherheit den Job nicht bekommt, bei dem sollten spürbare Kürzungen der Zuschüsse vorgenommen werden. Die Arbeitgeber sollten dazu verpflichtet werden, falls es nicht zu einer Anstellung für den Bewerber kommt, warum dieser abgelehnt wurde und das dem Amt melden müssen.
    Ich gehe davon aus, dass mindestens 30% der Hartz IV Bezieher arbeitsfähig sind. Das ist ein Potential, welches dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnte. Warum das aber nicht angegangen wird, ist mir schleierhaft.

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dts