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Chef der Innenministerkonferenz für Vorratsdatenspeicherung wegen Rechtsterror

Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), hat entschlossenere Maßnahmen des Staates gegen den Rechtsextremismus gefordert und dabei auch den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung angemahnt. Er sieht die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zuletzt zur Voraussetzung erklärte akute Bedrohung der “nationalen Sicherheit” als erfüllt an. “Wir müssen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus noch intensiver bekämpfen als bisher – so wie wir in der Vergangenheit den islamistischen Terrorismus bekämpft haben”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgaben).

Über den Erwerb von Immobilien durch Rechtsextremisten hätten die ostdeutschen Innenminister zuletzt bereits in Leipzig gesprochen. “Noch wichtiger aber ist, die Finanzströme in den Blick zu nehmen, ebenfalls analog zum islamistischen Terrorismus. Wir müssen genauer wissen, woher die Rechtsterroristen ihr Geld beziehen. Dabei geht es um Rechtsrockkonzerte, Kampfsportveranstaltungen, Merchandising im rechtsextremistischen Bereich sowie Verbindungen zur Organisierten Kriminalität – sprich: Drogenhandel, Waffenhandel, Menschenhandel.” In diesen Kampf müssten sich auch die für die Kontrolle von Finanzströmen zuständigen Behörden stärker einschalten, fügte Maier hinzu. Der SPD-Politiker sagte weiter: “Es geht hier um die Nationale Sicherheit. Sie ist akut bedroht. Deshalb sollten wir auch die Vorratsdatenspeicherung ermöglichen und gesetzlich regeln.” Denn der Rechtsextremismus zeige sich nicht zuletzt im Netz. Und allseits werde beklagt, dass Attentäter wie der von Halle nicht rechtzeitig identifiziert würden. “Daher brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung”, so Maier. “Vor allem brauchen wir die IP-Adressen von Verdächtigen.” Wenn die Sicherheitsbehörden den Rechtsterrorismus effektiv bekämpfen wollten, dann benötigten sie mehr Befugnisse. Der Chef der Innenministerkonferenz (IMK) will beide Forderungen auf deren nächster Zusammenkunft vom 9. bis 11. Dezember in Weimar zur Diskussion stellen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte seine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung in seinem jüngsten Urteil vom 6. Oktober bekräftigt. Nationale Regelungen, durch die anlasslos Daten von Internetnutzerinnen und -nutzern gespeichert werden, seien demnach nicht zulässig. Damit bestätigten die Luxemburger Richter frühere Urteile, die eine unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen grundlegende Bürgerrechte bewertet hatten. Der EuGH urteilte aber zugleich, dass es Ausnahmen geben könne. In Fällen, in denen die nationale Sicherheit eines Landes akut bedroht sei, dürften Regierungen für eine begrenzte Zeit eine Vorratsdatenspeicherung anordnen. Diese Bedrohung betrachtet Maier als gegeben. Auch wenn das jüngste Urteil Belgien, Frankreich und Großbritannien betroffen habe, bestehe insofern “ein enger Zusammenhang” auch zu Deutschland. In Deutschland liegt die Vorratsdatenspeicherung nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und einem früheren EuGH-Urteil auf Eis. Über die konkreten deutschen Regelungen haben die Luxemburger Richter am 6. Oktober nicht entschieden. Hierzu läuft ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH, in dem in einigen Monaten ein Urteil erwartet wird.

Foto: Rechtsradikaler bei Protest in Chemnitz, über dts Nachrichtenagentur

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dts