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Lebensmittelwirtschaft hält Nutri-Score für juristisch angreifbar

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Lebensmittelwirtschaft in Deutschland lehnt die Nährwertkennzeichnung Nutri-Score vehement ab. Das System bringe nur eine Scheinaufklärung in Bezug auf eine ausgewogene Ernährung, sagte der neue Präsident des Lebensmittelverbands Deutschland, Philipp Hengstenberg, der “Welt” (Montagsausgabe). “Der Nutri-Score teilt Lebensmittel in gesund und ungesund ein – eine wissenschaftlich höchst umstrittene Bewertung.”

Als Beispiele nannte Hengstenberg unter anderem Fisch und Süßigkeiten. Dass ein Brownie schlecht abschneidet, sei erwartbar, sagte der Unternehmer. “Aber auch geräucherter Lachs und Olivenöl sind laut Nutri-Score derzeit fragwürdig, obwohl sie wertvolle Fettsäuren enthalten.” Käsekuchen wiederum bekomme eine gute Bewertung. “Der hinterlegte Algorithmus und die Aufrechnung vermeintlich positiver und negativer Inhaltsstoffe ist einfach zu kurz gegriffen und funktioniert nicht bei allen Produkten, wenn man nicht auch die in der Regel verzehrte Menge beachtet.” Der Nutri-Score stammt aus Frankreich, könnte aber schon ab Herbst auch auf verarbeiteten Lebensmitteln in Deutschland zur Pflicht werden. Das Bundesernährungsministerium hat kürzlich eine Verbraucherbefragung gestartet, bei der eine Gruppe der Bevölkerung darüber entscheidet, welche Nährwertkennzeichnung hierzulande genutzt werden soll. Zur Auswahl stehen fünf Modelle, der Nutri-Score gehört dazu und gilt gemeinhin als Favorit, weil er nicht mit Zahlen und Daten, sondern mit einer Farbskala funktioniert. Hengstenberg monierte diese vereinfachte Darstellung: “Damit wird eine Empfehlung suggeriert. Diese aber lässt die unterschiedlichen Ernährungsgewohnheiten und -vorlieben der Verbraucher komplett außen vor.” Ohnehin sei ein ausgeglichenes Nährwertprofil für einzelne Lebensmittel aus ernährungswissenschaftlicher Sicht schwer möglich. Noch dazu hält Hengstenberg das System für juristisch mindestens angreifbar. “Die Farbscala kommt einer gesundheitsbezogenen Aussage gleich, die aber ist verboten nach der sogenannten Health-Claims-Verordnung.”

Foto: Einkaufsregal in einem Supermarkt, über dts Nachrichtenagentur

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dts