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Paritätischer begrüßt Schulbuch-Urteil für Kinder im Hartz-IV-Bezug

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Paritätische Wohlfahrtverband begrüßt das am Mittwoch ergangene Urteil des Bundessozialgerichts, in dem die Jobcenter verpflichtet werden, die Kosten von Schulbüchern für Kinder im Hartz-IV-Bezug zu übernehmen und bewertet es als “schallende Ohrfeige” für die Bundesregierung. “Es ist geradezu absurd, dass diese Bundesregierung durch alle Instanzen geht, um zu verhindern, dass Jobcenter armen Eltern die Kosten für die Schulbücher ihrer Kinder ersetzen müssen”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtverbands, Ulrich Schneider, am Donnerstag. Die Frage, wie ernst es der Bundesregierung tatsächlich mit der Bildungs- und Chancengerechtigkeit sei, dränge sich bei solchen Vorgängen auf.

Als Konsequenz fordert der Paritätische Wohlfahrtverband die Wiedereinführung eines Rechtsanspruchs auf “Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen”. Schulisch bedingte Aufwendungen seien “ohne Wenn und Aber” in voller Höhe zu erstatten. “Es ist geradezu beschämend, dass derartige Selbstverständlichkeiten nicht auf politischem Wege realisiert werden können, sondern allererst Gerichte mehr Bildungsgerechtigkeit erzwingen müssen”, so Schneider weiter. Der Paritätische Wohlfahrtverband weist darauf hin, dass das Schulbücher-Urteil auch auf vergleichbare Bedarfe übertragbar sei, etwa auf Computer, Tablets, Software und Drucker. Den betroffenen Menschen rät der Verband, diese Leistungen zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit wiederum sei aufgefordert, die bislang restriktiv formulierten Verwaltungsvorschriften aufzuheben und künftig im Sinne der Kinder und Jugendlichen bedarfsgerechte Leistungen zu bewilligen. Die Jobcenter dürften die Antragsteller hier auch nicht auf Darlehen verweisen, wie das Bundessozialgericht ebenfalls festgestellt habe. “Um davon sprechen zu können, dass Armut tatsächlich bekämpft wird, bräuchte es endlich realistische, bedarfsdeckende Regelsätze in Hartz IV und die Wiedereinführung einmaliger Leistungen statt unsinniger Pauschalen und Darlehen”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtverbands. Hinzukommen müsse “ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Teilhabe für alle Kinder- und Jugendlichen – und zwar unter der Zuständigkeit der Jugendämter und nicht der Arbeitsverwaltung”, so Schneider weiter.

Foto: Jugendliche Leser, über dts Nachrichtenagentur

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dts