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Richterin lehnt vorzeitig Scheidung einer Muslimin ab, weil der Koran Gewalt gegen die Ehefrau erlaube

Eine Juristin lehnt die Scheidung einer misshandelten muslimischen Frau ab, denn der Koran erlaube die Bestrafung einer Ehefrau. Ein einmaliger und skandalöser Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte.

Weil der Ehemann seine Frau wiederholt misshandelte, stellt diese einen Antrag auf vorzeitig Scheidung. Die Richterin lehnt ab, denn sie erkenne in dem Fall keine “unzumutbare Härte”, da beide Eheleute aus dem marokkanischen Kulturkreis stammten, da seien Misshandlungen „nicht unüblich“, weil es das Züchtigungsrecht gebe. Die betroffene Ehefrau wehrte sich und stellte einen Antrag auf Befangenheit gegen die Richterin. Das Frankfurter Amtsgericht gab dem statt.

Der Skandal hatte eine politische Diskussion entfacht. “Es haben sich viele zu Wort gemeldet, die den Sachverhalt nicht kannten und manchmal auch gar nicht kennen wollten”, lautete das bittere Fazit des Amtsgerichts-Vizepräsidenten Bernhard Olp. Inzwischen sind die Betroffenen geschieden. Nachdem der Pressesturm vorüber gezogen war, wuchs jedoch schnell Gras über die Sache. Die dpa berichtete: “Das ging sehr schnell in den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit”, sagt Olp, dessen Behörde eine entsprechende Stellungnahme an das Ministerium geschickt hat. Man habe sich dann in Wiesbaden der Einschätzung angeschlossen, dass es keine Sanktionen gegen die Juristin geben könne. Die vermeintliche “Koran-Richterin” ging schnell wieder ihrem Job im Frankfurter Familiengericht nach.

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Sara Breitner