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BGL erwägt nach Maut-Urteil Ausgleichsforderungen für Unternehmen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur fehlerhaften Berechnung der Lkw-Maut bringt die Transportbranche Ausgleichszahlungen des Bundes an die betroffenen Unternehmen ins Gespräch. Wenn die der Entscheidung zugrunde liegende Klage Bestand habe, werde sein Verband prüfen lassen, ob etwaige Maut-Rückerstattungsansprüche für betroffene Unternehmen im Raum stünden, sagte der Vorstandssprecher des Spitzenverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), Dirk Engelhardt, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). "Wir setzen dabei aber auf die Gesprächsbereitschaft des Bundesverkehrsministeriums und können uns vorstellen, einen Vergleich zu vereinbaren mit Rückerstattungszahlungen für die Unternehmen", fügte Engelhardt hinzu.

Einen solchen Vergleich habe der BGL schon einmal nach seinen Muster-Mautklagen aus dem Jahr 2009 geschlossen. Man müsse jetzt aber zunächst abwarten, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster im konkreten Fall entscheide, wie hoch gegebenenfalls die Rückerstattungsansprüche veranschlagt würden und ob die Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls noch Rechtsmittel einlege. Der EuGH hatte am Mittwoch entschieden, dass der Bund die Lkw-Maut jahrelang falsch berechnet und damit gegen EU-Recht verstoßen hat. Die Kosten für die Verkehrspolizei durften demnach nicht in die Maut-Berechnung einfließen. Nach Angaben der Bundesregierung geht es um jährlich rund 200 Millionen Euro, die in der Mautkalkulation als Polizeikosten angesetzt wurden. Dagegen hatte ein polnischer Spediteur geklagt, in dem Verfahren rief dann das Oberverwaltungsgericht Münster das oberste EU-Gericht an. Engelhardt sagte: "Wir begrüßen das Urteil sehr." Die Ansatzfähigkeit der Kosten für die Verkehrspolizei bei der Mautberechnung habe der BGL schon von Anfang an – seit 2005 – in Frage gestellt.

Foto: LKW, über dts Nachrichtenagentur

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dts