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Reisestorno: EU gegen Gutschein-Lösung

Die Bundesregierung wollte eine Art „Gutschein-Zwang“ durchsetzen. Verbraucher, deren Urlaub storniert wurde, hätten damit vorläufig das Recht auf eine Auszahlung verloren. Die EU-Kommission erteilte der Idee nun aber eine Absage.

Die Bundesregierung hatte es wochenlang im Raum stehen lassen, welche Rechte den Auslandsreisekunden nun zustehen. Gemäß dem Antrag bei der EU-Kommission strebte der Bund eine Gutscheinlösung an, die staatlich abgesichert würde. Doch daraus wird nichts.

Urlauber, deren Reise abgesagt wurde, können beruhigt aufatmen. Sie haben weiterhin das Recht auf eine Auszahlung des Reisepreises. Nach EU-Recht hat der Reiseanbieter 14 Tage Zeit dieser Pflicht nachzukommen.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erläuterte: „Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass nationale Entscheidungen im Einklang mit dem EU-Recht stehen – und das lässt dem Verbraucher die Wahl zwischen Gutscheinen und der Rückerstattung der Kosten.“

Für die Reisebranche ist die Entscheidung ein K.O.-Schlag. Der Deutsche Reiseverband (DRV) schätzt, dass die Unternehmen mit einem Erstattungsvolumen von rund 3,5 Milliarden Euro belastet sind. Reisebüros in Deutschland müssten nun trotz erfolgter Beratung und Buchung ihre Provision wieder abgeben. Die Reiseanbieter, die zwischen Hotel, Fluggesellschaft und Beratern stehen, müssten ihrerseits darum kämpfen, die Auszahlung zu zurückzubekommen. Viele Reisen seien bereits im Voraus gezahlt worden. Detlef Schroer, Vertriebschef des Reiseveranstalters “Schauinsland-Reisen” erklärte: „Die Branche zahlt aktuell Geld an Endverbraucher aus, bekommt es aber von ihren Partnern nicht zurück. Wir bluten aus.“ Es sei bereits die groteske Situation entstanden, dass Fluggesellschaften Gutscheine an Reiseveranstalter ausgegeben hätten.

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Sara Breitner