Kategorien: Wirtschaft

Verbraucherzentrale schlägt Alarm: Negativzinsen erlaubt

Wer bei der Bank Geld anspart, erwartet Zinsen – erst Recht, wenn es fürs Alter vorgesehen ist. Doch das Zinstief hat einiges durcheinandergebracht. Darf eine Bank Negativzinsen auf Riester-Kunden abwälzen? Das Landgericht Tübingen hat jetzt entschieden: ja.

Gestritten wurde um den Riester-Banksparplan „VorsorgePlus“, den mehrere Sparkassen in Deutschland anbieten. Im vergangenen August mahnte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Kreissparkasse Tübingen ab, weil das Institut damals für das Produkt einen Grundzins von minus 0,5 Prozent auswies. Das Gericht wieß die Klage nun ab. Die Verbraucherzentrale schlägt deshalb Alarm: Das Urteil öffne deutschen Banken Tür und Tor für Negativzinsen. Weiterlesen

Social
Author
Sara Breitner