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CDU-Generalsekretär: Kein AfD-Verbot – Dreht ihnen den Geldhahn zu!

Seit vielen Monaten wird bereits über ein Verbot der AfD gesprochen. Doch trotz viel Gerede hat sich in dieser Hinsicht wenig getan. Niedersachsens CDU-Generalsekretär Marco Mohrmann ist von dem Verbotsverfahren nicht überzeugt. Er will stattdessen, dass der AfD der Geldhahn zugedreht wird. Was das bedeuten könnte, lesen Sie in diesem Artikel.

Obwohl die AfD bundesweit für viel Unruhe und Ärger sorgt, wird sie wie jede andere Partei, die die Voraussetzungen erfüllt, vom Staat bezahlt. Im Jahr 2022 erhielt sie knapp 10,5 Millionen Euro an staatlichen Geldern. Diese will Mohrmann nun gestrichen sehen.

Die Idee hat ihre Wurzeln im Kampf gegen die rechtsextreme NPD, oder, wie sie in den letzten Jahren bekannt wurde, die Partei Die Heimat. Sie und alle nachfolgenden Parteien sind 6 Jahre lang von jeglicher staatlicher Förderung ausgeschlossen worden. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG-Urteil vom 23.01.2024) als verfassungsrechtlich legitim erklärt, mit der Begründung, dass die Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfe.

Aber ist das wirklich eine Option für die AfD? Nach dem Parteiengesetz hat jede Partei, die bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl 0,5 Prozent oder mehr der Listenstimmen oder bei einer der letzten Landtagswahlen 1,0 Prozent der Stimmen erhalten hat, Anspruch auf Bezahlung ihrer politischen Arbeit. Die einzige Ausnahme findet sich in der Änderung des Artikels 21 des Grundgesetzes. Danach können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragen, dass eine Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen wird, wenn sie „nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.

Und hier liegt das mögliche Problem von Mohrmanns Idee: Wie das Rechtsportal beck-aktuell unter Berufung auf Verfassungsrechtler feststellt, „gelten hinsichtlich der Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit für den Finanzierungsausschluss genau dieselben Voraussetzungen wie für das Parteiverbot, nämlich die schon 2017 im NPD-Verbotsverfahren konkretisierten“.

Um der AfD den Geldhahn zuzudrehen, muss die Partei also noch auf Landesebene als verfassungsfeindlich bewertet werden. Und das ist noch Untersuchungsgegenstand: Bisher hat der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen „Verdachtsfall“ eingestuft, aber die Verfassungsfeindlichkeit der Partei als Ganzes (im Gegensatz zu einzelnen Mitgliedern) hat sich als schwer nachweisbar erwiesen.

Foto: Foto: AfD-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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  • Jetzt wissen wir doch wo die antidemokraten sitzen. Hetzler verleumder anscheinend vom grundgesetz keine Ahnung und sowas wird mit steuergeldern bezahlt schmeißt die Pfeife raus.

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Alexander Grünstedt