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Das müssen Sie wissen: Welche staatlichen Gelder Ihnen jetzt zustehen

Wer besser informiert ist, lässt weniger Geld liegen: Zahlreichen deutschen Bürgern stehen staatliche Hilfen zu. Prüfen auch Sie, ob Sie bereits alles beantragt haben! Vor allem Familien profitieren von Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag. Denn in Zeiten wie diesen können sich die wenigsten erlauben, auf Zuschüsse und Beihilfen zu verzichten.

Sie sind Eltern und wünschen sich eine Entlastung für Ihre Haushaltskasse? Vielleicht sogar mit dem Wunsch, weniger zu arbeiten und mehr Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen? Dann prüfen Sie, ob Sie alle staatlichen Zuschüsse beantragt haben! 

Um den Verdienstausfall nach der Geburt eines Kindes ein wenig auszugleichen, zahlt der Staat Elterngeld aus. Es kann alleine, aber auch zusammen mit dem Partner und in drei verschiedenen Varianten beantragt werden: Basiselterngeld 

Das Elterngeld gibt es für alle Mütter und Väter. Es gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Es kann alleine oder mit dem Partner beantragt werden. Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus sowie Partnerschaftsbonus. Die gute Nachricht: Es ist vollkommen egal, ob und in welcher Form man vor der Geburt des Kindes gearbeitet hat. Allerdings hängt die Höhe vom Netto-Einkommen aus dieser Zeit ab. Ausbezahlt werden mindestens 300 und höchstens 1800 Euro monatlich für bis zu 14 Monate.

Die Plus-Variante gibt es dann ab dem 15. Monat. Besonders profitieren jene Eltern, die wieder in Teilzeit arbeiten, denn sie erhalten zwischen 150 und 900 Euro pro Monat. Achtung, nicht zu lange Zeit lassen: Der Antrag sollte innerhalb von drei Monaten nach Geburt gestellt werden, da die Beihilfe nur rückwirkend für maximal drei Monate ausgezahlt wird.

Das Kindergeld gibt es für alle Familien, und zwar bis zu 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Wer Söhne oder Töchter in der Ausbildung hat, erhält für sie sogar bis zu deren 25. Lebensjahr Kindergeld. Familien mit eher kleinem Einkommen und Alleinerziehende werden zudem besonders unterstützt. Für sie gibt es zusätzlich den Kinderzuschlag, der pro Monat maximal 250 Euro pro Kind beträgt. Dafür darf das Einkommen von Paaren eine Mindestgrenze von 900 Euro brutto und für Alleinerziehende 600 Euro brutto nicht unterschreiten.

Kommentare anzeigen

    • Welche Rentner? Wir existieren doch schon lange nicht mehr für die Politiker.

    • Was gibt es für Rentner ? Die bekommen dann mit dem nächsten Rentenbescheid eine Tablette mit der sie sich nach deren Einnahme, sozialverträglich aus ihrem Leben verabschieden können .

  • Die Hauptsache ist, dass wir alle daran denken, wenn die nächsten Wahlen kommen.

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Martin Beier