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Ab 2021 fällt Solidaritätszuschlag weg

Für rund 90 Prozent aller Einkommenssteuer-Zahler gibt es ab 2021 monatlich mehr Geld. Der Grund ist der Solidaritätszuschlag, eine 1991 eingeführte Ergänzungsabgabe, die künftig wegfällt. Dies hat die Politik nun entschieden.

Doch nicht jeder darf sich freuen. Der „Soli“ fällt nur für Jene weg, die unter 73.873 Euro brutto jährlich verdienen. Wer mehr verdient, könnte allerdings von der sogenannten Milderungszone profitieren. Bedeutet: Er muss weiterhin den Soli entrichten, aber nicht mehr in voller Höhe. Je mehr er verdient, desto geringer fällt die Entlastung aus.

Bei einem Einkommen von bis zu 109.451 Euro brutto jährlich endet dann die Milderungszone – ab diesem Betrag wird der volle Zuschlag fällig. In der Milderungszone befinden sich rund 6,5 Prozent der Steuerzahler.


Übrigens: Nicht nur für Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Gewerbetreibende zahlen den Soli, der einen 5,5-prozentigen Aufschlag auf die Einkommensteuer darstellt, künftig nicht mehr, wenn sie unter der genannten Einkommensgrenze bleiben.
Die Wirtschaft äußerte jetzt massive Kritik an der vom Bundestag beschlossenen Soli-Abschaffung. Man kündigte außerdem an, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, sagte am Donnerstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Die Mehrzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestags hat heute mit dem Soli-Beschluss sehenden Auges gegen unsere Verfassung verstoßen.“ Seine Bedenken: Vor allem Unternehmer, Selbstständige, aber auch gut verdienende Facharbeiter würden weiter belastet.


„Der Soli ist somit eine Strafsteuer für die Mitte der Gesellschaft“, so Ohoven. „Dagegen muss und wird sich der Mittelstand wehren. Wir haben eine Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet. Sobald das verfassungswidrige Gesetz in Kraft getreten ist, werden wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“

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Author
Jerry Heiniken