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Amt in Berlin kürzt Student das Wohngeld, weil er bei der Tafel gegessen hat

Weil ein Student zur Berliner Tafel geht um dort Lebensmittel zu erhalten, hat dies nun Auswirkungen auf das Wohngeld, welches er vom Bezirk erhält. Doch bleibt es bei dieser Entscheidung?

Auf einen aus ihrer Sicht rechtswidrigen Fall hat die Hilfsorganisation der Berliner Tafel aufmerksam gemacht. Ein Antragsteller hat weniger Wohngeld zugesprochen bekommen, als es ihm grundsätzlich zustehen würde. Begründet wurde dies damit, dass der Student regelmäßig Lebensmittel bei der Tafel abgeholt habe, wie der Verein mitgeteilt hat. Hierfür setzte das Amt Einnahmen in Höhe von 2.892 Euro an.

In einer ersten Reaktion betonte der Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Linke), er habe für diese Entscheidung absolut kein Verständnis. Er habe die Akte des Falls angefordert und den Vorgang in einer Sitzung des Bezirksamtes thematisiert

Amt kürzt Studenten Bezüge: 51 Euro für Frühstück, 95 Euro für Mittag- und Abendessen vorgesehen

Aus dem Bescheid an den betreffenden Studenten geht hervor, dass das Bezirksamt die Summe als “Sachbezug Tafel” aufgeschlüsselt und monatlich 51 Euro für Frühstück und jeweils 95 Euro für Mittag- und Abendessen angesetzt hat. Laut den Betreibern der Berliner Tafel hatte ein Student im Sommer 2018 einen Antrag auf Mietzuschuss gestellt und dabei die Spenden der Tafel angegeben. Der gegen die Anrechnung der Lebensmittel eingelegte Widerspruch wurde im März diesen Jahres abgelehnt und auch die Klagefrist ist bereits verstrichen. Der betroffene Student machte davon keinen Gebrauch.

1993 wurde die Berliner Tafel gegründet und sammelt Lebensmittelspenden ein, um sie in 45 Ausgabestellen an bedürftige Menschen zu verteilen. Die Vorsitzende des Vereins, Sabine Werth, zeigte sich von dem Vorgehen entsetzt und spricht von Willkür seitens der Behörde.

Berliner Bezirksstadträtin spricht von rechtlicher Grauzone

Die Bezirksstadträtin Katrin Framke (parteilos, für die Linke) teilte in einer Stellungnahme mit, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Details aus dem konkreten Fall kommunizieren zu können. Es gelte aber grundsätzlich, dass die Wohngeldstelle des Bezirksamtes nach individuellen Lösungen bei der Berechnung des Wohngeldes suche. Dies geschehe auf der Grundlage der Angaben der Antragsteller sowie auf der Basis des Wohngeldgesetzes.

Aber sie betonte auch, das es sich hierbei möglicherweise um eine juristische Grauzone handele, da es für den Fall, ob sachbezogene Leistungen wie Nahrungsmittel durch gemeinnützige Vereine als Einkommen angerechnet werden müssen, noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe. „Ich habe den Fall zum Anlass genommen, entsprechende juristische Stellungnahmen von unserem Rechtsamt sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu dieser grundsätzlichen Frage einzuholen.“

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Author
Jerry Heiniken