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Bemessung der Grundsteuer muss reformiert werden – mit heftigen Folgen

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Bemessung der Grundsteuer muss reformiert werden. Dafür hat der Bundesfinanzminister zwei Vorschläge in der Aktentasche. Die Reform könnte für Deutschlands Eigentümer und Mieter richtig teuer werden.

Wohnraum ist knapp, guter und bezahlbarer Wohnraum sogar noch knapper und trotzdem beschert der Bundesfinanzminister Deutschland nun ein weiteres Steuerpaket.

In erster Linie würden vor allem Objekte in den Großstädten von der Reform betroffen sein. Mit der von Bundesfinanzminister Ola Scholz vorgesehenen Reform würde die Grundsteuer sehr deutlich und empfindlich steigen.

Steigerung zwischen 21 und 63 Prozent
Mit der Neugestaltung der Bemessung könnte dann die Abgabe um bis zu 22 Prozent steigen. Dies konnte durch interne Unterlagen des Finanzministeriums ermittelt werden. In Berlin müssten dann die Mieter und Eigentümer ganz besonders tief in die Tasche greifen. Denn zur Grundsteuer gehört der unvermeidbare Hebesatz, welcher von den Kommunen festgelegt wird. Summa summarum würde der Prozentsatz der Grundsteuer für Berliner Objekte bei 63,7 Prozent liegen. In Sachsen würden die Steuern um fast 25 Prozent steigen, in Bayern nahezu um 21 Prozent.

Doch noch ist nichts entschieden, denn die Entscheidung zu diesem heftigen Grundsteueranstieg in den genannten Bundesländern ist völlig offen. So ist der Bundesfinanzminister überzeugt, dass die Kommunen in Hinsicht auf die Grundsteuer Reform die Hebesätze „überall in Deutschland“ entsprechend senken werden. Von den Kommunen ist dazu noch keine Information vorhanden.

Gewinner und Verlierer der Reform
Während die Großstädte zu den Verlierern zählen würden, wären Eigentümer und Mieter in den Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern glücklicher mit der Grundsteuerreform von Olaf Scholz.

Nach der Berechnung würden die Steuern in Niedersachsen am meisten sinken. Dort hätten die Kommunen dann nahezu 29 Prozent weniger Grundsteuereinnahmen. Dabei sind es immer die Kommunen, welche unter den geringeren Einnahmen leiden.

In der vergangenen Woche hatte der Bundesfinanzminister seinen Länderkollegen zwei Optionen für die Reform der Grundsteuer vorgestellt. Das eine Modell basiert auf der Wertabhängigkeit, das andere ist das sogenannte Flächenmodell. Die bestehende Grundsteuerbemessung ist, laut dem Bundesverfassungsgericht, völlig veraltet und überholt. Daher hatte das BVG entschieden, dass eine Reform bis Ende des Jahres 2019 erfolgen muss.
Die Grundsteuer ist für Städte und Gemeinden eine sehr wichtige Einnahmequelle. Aus dem Erlös dieser Steuer können finanzielle Mittel für Bereiche des öffentlichen Wesens, wie zum Beispiel Infrastruktur, Kindergärten und Schulen, bereitgestellt werden.

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Alexander Grünstedt