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Berliner Anti-Corona-Demo darf stattfinden

Der von der Versammlungsbehörde und der Polizei zuerst verbotene Anti-Corona-Demonstrationszug in Berlin an diesem Samstag darf doch stattfinden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg vergangene Nacht in zwei Eilbeschlüssen festgelegt.
Damit seien die beiden Versammlungsverbote vorläufig außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung wurde in zweiter Instanz getroffen und ist nun rechtskräftig.

Zu der Demonstration hatten die Veranstalter der Initiative “Querdenken 711” aufgerufen und erwarten rund 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor. Davor ist ein längerer Demonstrationszug durch Berlin-Mitte geplant.

Als Grund für das eigentliche Verbot der Polizei hatte diese angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen – oft ohne Maske und Abstand – ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.

Das OVG legte nun aber fest, dass für ein Verbot keine Voraussetzungen vorlägen. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt und mit 900 Ordnern und 100 “Deeskalationsteams” Vorkehrungen getroffen.
Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte dazu noch am gestrigen Freitag: „Es gab aus unserer Sicht zu den Verboten keine Alternative, wenn wir eine Steigerung der Infektionen in Berlin vermeiden wollen.”

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz forderte die Teilnehmer der Anti-Corona-Demo jetzt dazu auf, friedlich zu bleiben und die Hygiene-Regeln einzuhalten. „Wer am Wochenende friedlich demonstriert, soll dies tun – und dabei die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln beherzigen”, sagte der SPD-Politiker der Düsseldorfer “Rheinischen Post”. „Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut in unserer Demokratie, der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger ist es auch.”

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Jerry Heiniken